Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

SO.. WER JETZT IMMERNOCH NICHT AN ABSICHT DENKT, SOLLTE ANDERE MEDIKAMENTE NEHMEN.......

08. April 2024

SO.. WER JETZT IMMERNOCH NICHT AN ABSICHT DENKT, SOLLTE ANDERE MEDIKAMENTE NEHMEN…….

Nachdem China im Jahre 1950 in Tibet einmarschiert war und massenweise Chinesen in das besetzte Land übersiedelten…..

KAM DER BUNDESTAG ZU DEM ENTSCHLUSS, DASS EINE MASSENZUWANDERUNG EINEM GENOZID AN DER ANGESTAMMTEN BEVÖLKERUNG GLEICHKOMMT…….

.Zuwanderung in die Bundesrepublik 2012 – 2021 2021: 1.323.366 Mio. 2020: 1.186.702 2019: 1.558.612 2018: 1.885.112 2017: 1.550.721 2016: 1.865.122 2015: 2.136.954 2014: 1.464.724 2013: 1.226.493 2012: 1.080.936

15 MIO. SEIT 2012!

UND DAS SIND NUR DIE OFFIZIELLEN ZAHLEN…..!!

.Mit der Bundestags-Entschließung 13/4445 vom 23.4.1996…… VERURTEILT DIE BUNDESREPUBLIK DIE CHINESISCHE ZUWANDERUNGS-POLITIK IN TIBET, WEIL DADURCH DIE TIBETISCHE IDENTITÄT „ZERSTÖRT “ WIRD, WAS NICHTS ANDERES ALS EIN VÖLKERMORD IST

2012 – 2021: Zusammen ergibt dies eine bestätigte „Bruttozuwanderung“ von 15.278.842 Millionen!

Geheimplan: Sturm auf Europa – kommen da wirklich „Flüchtlinge“?

29. Februar 2024

Seit dem Beginn des Asyl-Tsunamis 2015 wird von den gleichgeschalteten Systemmedien für Migranten jeglicher Art die Bezeichnung „Flüchtlinge“ verwendet. Aber sind das wirklich alle? Werden sie – wie uns suggeriert wird – alle politisch verfolgt und fliehen sie alle vor Not und Tod in ihrer Heimat?

Rentenvergleich

03. Januar 2023

„Wir beuten die Bürger in der Bundesrepublik nicht mehr aus, als es in anderen Ländern der Fall ist.
Wir nehmen Ihnen nur mehr weg!“

Habecksche Logik – Die Regierung

Sozialrecht: Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt ab 2020 Unterhaltsentlastung

26. März 2020

Zum 01.01.2020 ist das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten.

Mit diesem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden.
Bisher war es so, dass derjenige, der heute Sozialhilfe bekommt in vielen Fällen befürchten muss, dass das Sozialamt Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Wenn Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die Pflege vorhanden ist, übernimmt das Sozialamt die Kosten, dies ist die sogenannte Hilfe zur Pflege.

Bisher war es so, dass sich bei entsprechenden Einkommenssituationen der Kinder das Sozialamt das Geld von den Angehörigen zurückgeholt hat.
Hier greift nun das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Wenn der Unterhaltsverpflichtete im Jahr bis zu 100.000 € verdient, müssen dem Sozialamt die entstandenen Kosten nicht mehr erstattet werden.

Ab 01.01.2020 wird grundsätzlich vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen die Jahreseinkommensgrenze von brutto 100.000 € nicht überschreitet.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Fachanwältin für Sozialrecht

Sozialrecht: Ein Spaziergang in der Arbeitspause mit Folgen

20. Februar 2020

Häufig wird die Mittagspause auch dazu genutzt, private Besorgungen zu machen oder einfach nur sich die Beine zu vertreten.

Das Hessische Landessozialgericht hatte sich im Juni vorigen Jahres mit einem folgenschweren Spaziergang in der Mittagspause zu befassen.

Der Versicherte konnte seine Arbeitszeit weitgehend frei bestimmen, mittags hatte er das Firmengebäude für einen Spaziergang verlassen. Während dieses Spaziergangs stolperte er nun über eine Steinplatte und verletzte sich an den Handgelenken und Knie.
Es erfolgte eine Unfallmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Es kam dann, wie es kommen musste. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Versicherte während einer Pause verunglückt ist und er in dieser Pause keine betriebsdienliche Tätigkeit verrichtet hat.
Auch der Einwand des Versicherten, dass er aufgrund seiner Arbeitsbelastung die Pause zur Fortsetzung der Arbeit, das heißt zu seiner Regenerierung brauchte, half nicht.

Auch eine Klage vor dem Sozialgericht blieb ohne Erfolg.

Sozialrecht: Autismustherapie für ein Grundschulkind - Kosten müssen vom Sozialamt übernommen werden

16. Januar 2020

Im November vorigen Jahres hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass das Sozialamt auch die Kosten für eine Autismustherapie für ein Grundschulkind übernehmen muss.

In dem entschiedenen Verfahren litt das 8-jährige Mädchen an frühkindlichem Autismus und einer Verhaltensstörung. Das Mädchen besuchte eine Inklusionsklasse an einer Grundschule, wo eine 1:1 Betreuung erfolgte.
Eine darüber hinausgehende Autismustherapie lehnte das Sozialamt ab mit der Begründung, dass die Eltern dafür selbst verantwortlich wären. Sie würden über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. Zudem würde es beim Sozialamt in Bremen eine interne Weisungslage geben, wonach für die Schule keine zusätzliche Unterstützung durch das Autismustherapiezentrum gewährt werden soll.
Sowohl die Klassenlehrerin des Mädchens als auch die behandelnden Ärzte befürworteten die Autismustherapie. Auch wenn im Rahmen einer solchen Therapie insbesondere soziale und lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt würden, ändere dies nichts daran, dass diese Therapie auch das schulische Lernen fördere.

Sozialrecht: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirk-ungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II sind teilweise verfassungswidrig

05. Dezember 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.11.2019 zur Verfassungsmäßigkeit der im SGB II vorgesehenen Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten entschieden.
Demnach kann der Gesetzgeber erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen. Er darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem vorübergehend staatliche Leistungen entzogen werden. Da es hier um einen erheblichen Eingriff geht, gelten für eine solche Sanktionierung strenge Anforderungen der Verhältnis-mäßigkeit. Es müsse dem Betroffenen auch möglich sein, in zumutbarer Weise wieder die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Leistung nach einer Minderung wieder fließt.
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 05.11.2019 zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungs-pflichten nicht beanstandet.
Allerdings hat er auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wieder-holten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt.
Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen, ihre Pflichten,

Sozialrecht: Anspruch auf Bescheid über das Ergebnis der Betriebsprüfung

17. Oktober 2019

Die Rentenversicherung prüft bei Arbeitgebern in regelmäßigen Abständen, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen, dazu gehört die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich am 19.09.2019 mit der Problematik Betriebsprüfungen befasst.
Demnach müssen Betriebsprüfungen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt beendet werden. Dieser muss den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Betriebsprüfung festhalten. Dadurch sollen Betriebe mehr Rechtssicherheit erlangen.
Das Bundessozialgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die „Kopf-und-Seele“ Rechtsprechung der einzelnen Senate des Bundessozial-gerichtes noch die Betriebsprüfungen, die mangels Beanstandungen ohne Bescheid beendet wurden, Vertrauensschutz vermitteln.

In den 4 vom BSG entschiedenen Verfahren hatten sich mittelständische Unternehmen gegen die festgestellte Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführer gewandt.
Das BSG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das familiäre Näheverhältnis zwischen Geschäftsführern und Mehrheitsgesellschaftern einer GmbH daran nichts ändert.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.