Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Bauvertragsrecht: Raus aus der Haftungsfalle

13. Februar 2018

Seit dem 1. Januar 2018 gilt der neue § 445 a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Was hat es damit auf sich?

In Deutschland gilt gemäß § 439 BGB, dass Verbraucher einen Anspruch auf Mängelbeseitigung bzw. Lieferung einer mangelfreien Sache haben. Das bedeutete für den Verkäufer die Verpflichtung, Ersatz des fehlerhaften Materials zu leisten. Dieser Ersatz geht jedoch häufig mit sehr aufwändigen Aus- und Einbauarbeiten einher. Hier stellte sich immer die Frage, wer diese oft erheblichen Kosten zu tragen hat. Wurde z.B. fehlerhaftes Laminat verlegt, muss der Verkäufer, z.B. Obi, neues Laminat liefern. Oftmals waren die Verlegearbeiten aber aufwendiger und teurer als das Laminat selbst. Es bestand lange Streit, wer diese Arbeiten des Herausnehmens und Neuverlegens zu übernehmen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu in der Entscheidung mit dem Az. VIII ZR 70/08 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Danach hat der Verkäufer die Aus- und Einbaukosten zu übernehmen, aber nur, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Damit waren die Probleme für die Verbraucher gelöst, sie konnten in jeder Hinsicht Ersatz verlangen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.