Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Aufstand bei ARD + ZDF

05. April 2024

Rechtsanwalt Steinhoevel über Facebook und Co. (Video)

28. April 2021

Leider verkaufen die Kollegen ihre Seele.

Datenschutzverordnung ist reines Zensur-und Machtinstrument! (YouTube)

30. Mai 2018

Seit dem 25.05.2018 gilt in ganz Europa die EU-Datenschutzgrundverordnung. Sinn dieses Gesetzes soll sein ein vernünftiger, sorgfältiger Umgang mit Daten.

Wir tun jetzt einmal so, als ob dies tatsächlich der Sinn sein sollte der EU-Datenschutz Grundverordnung. Es gibt dazu aber auch noch ganz andere Meinungen, so die von Dirk Müller „Mister Dax“, Betreiber der unabhängigen Finanzinformationsplattform Cashkurs (www.cashkurs.com). Welche Meinung vertritt Herr Müller, ein in der Regel sehr kompetenter Beobachter und Mensch, der das Herz am rechten Fleck hat. Er sieht, nach diesseitiger Überzeugung zu Recht, die Datenschutzverordnung auch als Zensur-und Machtinstrument. Die Anforderungen sind derart hoch und abstrus, dass kleinere Firmen oder Blogger diese nicht bewältigen können. Angesichts hoher Geldbußen verbreiten diese ihre Meinung dann nicht mehr über das Internet, sondern ziehen sich zurück. Das ist gewollt, so dass nur noch die großen Player ihre Meinung verbreiten können wie z.B. ARD und ZDF, Bildzeitung und Ähnliches. Armes Deutschland.

Es wundert im Übrigen nicht, dass SPD und Grüne die EU-Datenschutz-Grundverordnung toll finden. Wieder bezeichnend und erschreckend ist, dass Frau Merkel im Prinzip dies überhaupt nicht interessiert und sie nur halbherzig gegen die Umsetzung vorging, obwohl Deutschland die Macht gehabt hätte, diesen Wahnsinn zu verhindern. Jetzt kann man spekulieren, warum Frau Merkel dies nicht gemacht hat? Man kann sicherlich sagen, wer für Meinungsvielfalt und Demokratie ist, für die Menschen, kann das Gesetz nicht gut finden.

Wieder ein Schritt weg von einem freiheitlich demokratischen Staat hin zu einer DDR-Verhältnissen vergleichbaren Meinungsdiktatur.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Medienrecht: Ist ein Facebook-Konto vererblich?

02. Januar 2018

Ob ein Benutzerkonto bei Facebook mit den entsprechenden Inhalten vererblich ist, kann sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Relevanz sein. Immerhin stirbt alle 3 Minuten ein Nutzer von Facebook. 5 % aller aktiven Accounts werden praktisch nicht betrieben, weil der Nutzer verstorben ist.

Das Kammergericht Berlin hatte sich jetzt mit der Frage auseinanderzusetzen im Urteil vom 31. Mai 2017 – 21 U 9/16 (hier). Die Klägerin war die Mutter einer verstorbenen Tochter als Erbin. Beklagt war Facebook. Die verstorbene Tochter hatte bis zum Tod bei Facebook ein Nutzerkonto. Über die Inhalte hoffte die Mutter, an Informationen zu gelangen über den Tod der Tochter, die von einer U-Bahn überfahren wurde und in Folge dessen verstarb. Facebook reagiert in diesen Fällen aber so, dass nach dem Tod ein Zugang Dritter nicht möglich sein soll, so dass die Mutter der verstorbenen Tochter Klage erhob beim Landgericht Berlin und gewann, Facebook legte vor dem Kammergericht Berlin Berufung ein. Auf die Berufung gab der Senat Facebook recht. Das Post- und Fernmeldegeheimnis sei gemäß Art. 10 Abs. 1 GG unverletzlich. Dieser Schutz beziehe sich auch auf Nachrichten bei Facebook. Dies finde auch Ausdruck im Telekommunikationsgesetzes (TKG). § 88 Abs. 3 S. 1 TKG untersagt es, sich oder andere über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen Telekommunikation zu verschaffen. Dieser Schutz der Daten würde auch nicht durch das Erbrecht gemäß § 1922 BGB durchbrochen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.