Arbeitsrecht: Erfolgreiche Entfristungsklage

Der Mandant sprach in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vor und wollte prüfen lassen, ob die Nichtzahlung von Feiertagen in der Vergangenheit korrekt war. Dazu legte er einen befristeten Arbeitsvertrag vor, der einmalig verlängert wurde und nunmehr nach dem Willen der Arbeitgeberin durch Zeitablauf enden sollte.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass mögliche Nichtzahlungen nicht das Problem war. Vielmehr war durch einen Formfehlern die Befristung rechtsunwirksam. Innerhalb der Dreiwochenfrist wurde beim Arbeitsgericht Chemnitz Entfristungsklage erhoben.
In der Güteverhandlung bekräftigte das Arbeitsgericht Chemnitz unsere Rechtsauffassung. Der Mandant stimmte der Beendigung des Arbeitsvertrages durch die Befristung zu, wenn eine Abfindung gezahlt würde. Aufgrund der Risiken des Prozessverlustes willigte die Beklagte ein. Ein sehr gutes Ergebnis für den Mandanten, der sich darüber hinaus beruflich umorientierte.

Thoma Schulte LL. M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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