Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
Arbeitsrecht: Erfolgreiche Entfristungsklage
Der Mandant sprach in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vor und wollte prüfen lassen, ob die Nichtzahlung von Feiertagen in der Vergangenheit korrekt war. Dazu legte er einen befristeten Arbeitsvertrag vor, der einmalig verlängert wurde und nunmehr nach dem Willen der Arbeitgeberin durch Zeitablauf enden sollte.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass mögliche Nichtzahlungen nicht das Problem war. Vielmehr war durch einen Formfehlern die Befristung rechtsunwirksam. Innerhalb der Dreiwochenfrist wurde beim Arbeitsgericht Chemnitz Entfristungsklage erhoben.
In der Güteverhandlung bekräftigte das Arbeitsgericht Chemnitz unsere Rechtsauffassung. Der Mandant stimmte der Beendigung des Arbeitsvertrages durch die Befristung zu, wenn eine Abfindung gezahlt würde. Aufgrund der Risiken des Prozessverlustes willigte die Beklagte ein. Ein sehr gutes Ergebnis für den Mandanten, der sich darüber hinaus beruflich umorientierte.
Thoma Schulte LL. M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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