Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
Arbeitsrecht: Erfolgreiche Kündigungsschutzklage
Dem Mandanten wurde das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt. Er tat das Richtige in seiner Situation, beauftragte uns mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage. Nachdem zunächst die beklagte Arbeitgeberin über ihre Prozessbevollmächtigte die Verteidigungsbereitschaft anzeigte, kam kurze Zeit später die Aufforderung, der Mandant solle zur Arbeit erscheinen. Die Kündigung würde zurückgenommen. Nach kurzer Rücksprache wurde die Rücknahme der Kündigung angenommen. Das bedeutet die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, als ob es nie gekündigt worden wäre. Arbeitsrechtlich war dies natürlich ein optimales Ergebnis, insbesondere für den Mandanten, Ehemann und Familienvater sehr wertvoll.
Die Erhebung der Kündigungsschutzklage wurde erleichtert durch die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. So bestand kein finanzielles Risiko. Als Arbeitnehmer ist der Abschluss einer solchen auf jeden Fall überlegenswert.
Bei Erhalt einer Kündigung müssen Sie sich sofort an Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser ist in der Lage, derartige Ergebnisse herbeizuführen.
Thomas Schulte LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht
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