Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
Arbeitsrecht: Sozialfälle mit Ansage!
Unter dieser Überschrift wurde in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in der Ausgabe vom 15.02.2019 die Einwanderung beleuchtet. Wir wissen alle, was – vielfach besseres Wissen – versprochen wurde. Es kommen Fachkräfte und Ingenieure, die Deutschland braucht. Diese werden später einmal die Rente zahlen. Mittlerweile weiß jeder, dass es sich um ein Märchen gehandelt hat. Ein Märchen, welches nach wie vor aufrechterhalten wird.
Dabei bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht doch ständig mit den Fragen konfrontiert, was unser Arbeits- und Sozialsystem zusammenhält, was ein auskömmliches Einkommen ist, was „gerechter Lohn“. Hier läuft vieles schief, ist ideologisch behaftet. Dennoch besteht noch Konsens, dass unter Beachtung der Ausnahmen jeder in Deutschland für sein Auskommen selber zu sorgen hat.
Auch wenn tatsächlich eine Reihe von Ausländern eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, sind die Aussichten diesbezüglich für die Zukunft trübe. Langfristig werden die zugewanderten Ausländer ein immer größer werdender Kostenblock in der staatlichen Altersversorgung darstellen.
Maßstab ist die sogenannte Grundsicherung, die Ende 2017 im Monat 814 € betrug. Um derartiges allein zu erreichen muss man 45 Jahre arbeiten mit einem Jahresgehalt von 24.289 €. In keinem Fall werden dies die Mehrheit der Ankommenden aus den Hauptasylländern erreichen. Tatsächlich betrug das durchschnittliche Jahresentgelt eines syrischen Arbeitnehmers im Jahr 2017 ganze 8.576 €, mithin 15.713 € zu wenig, um überhaupt das Niveau der Grundsicherung zu erreichen. Die Rente eines Syrers würde sich damit belaufen auf 333 €, 481 € müssten aus der Staatskasse kommen. Bei Angehörigen anderer Herkunftsländer sieht es etwas besser, aber immer noch aussichtslos aus. So verdiente ein Beschäftigter aus Afghanistan 12.181 € im Jahr, aus dem Irak 12.476 €, aus Pakistan 14.129 €, aus Eritrea 14.807 €, aus Somalia 15.980 € und aus dem Iran 16.181 €. Die daraus erwirtschaftete Durchschnittsrente würde sich damit belaufen für Arbeitnehmer aus Afghanistan auf 473 €, aus dem Irak 485 €, aus Pakistan 549 €, aus Eritrea 576 €, aus Somalia 621 € und aus dem Iran 629 €. Selbst die Spitzenverdiener in der Gruppe der Migranten, Arbeiter aus Nigeria, verdienen immer noch 5.950 € zu wenig, um überhaupt eine Mindestrente zu erreichen.
Das alles wird verschwiegen. Hier muss man auch noch Bedenken, dass die Menschen dieser Länder oftmals noch ihre großen Familien nachholen, Eltern, Großeltern und Kinder, die kein Erwerbseinkommen haben und damit von staatlichen Leistungen, das heißt von deutschen Steuergeld vollständig abhängig sind. Wie das Verhältnis genau ist, wurde in dem Artikel nicht behandelt. Ein Verhältnis von 1 zu 4 oder sogar mehr wird man wohl annehmen können.
Das kann sehr gut der Untergang des deutschen Sozialsystems bedeuten oder aber die Enteignung des Ersparten der deutschen Bevölkerung. Diese Entwicklung wird weiterhin bedeuten, dass Lohndumping zugunsten der Reichen und Superreichen fortgesetzt wird, gefördert von Angela Merkel und ihren Helfershelfern.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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