Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
Befristete Mietverträge – Kündigungsverzicht
Bekanntlich hat der Gesetzgeber den Abschluss befristeter Wohnraummietverträge stark eingeschränkt. Beschluss ist jetzt nur noch im Rahmen des §§ 575 BGB möglich.
Die Praxis hat einen anderen Weg entwickelt, um eine längerfristige Wohnraumbindung möglich zu machen, der sogenannte Kündigungsverzicht. Der Bundesgerichtshof hat die lange bestehende Streitfrage zugunsten der Rechtmäßigkeit des Kündigungsverzichts entschieden und ausgeurteilt, dass bei beiderseitigem Kündigungsverzicht ein solcher möglich ist bis zum Ablauf von 4 Jahren.
Die Wohnungswirtschaft hat sich auch schon darauf eingestellt, Sie müssen aufpassen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt sind. Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, kann es sehr sinnvoll sein, diese in der Schulte Awaltskanzlei, Clausstraße 72, 09126 Chemnitz zur Prüfung vorzulegen.
Ihnen und Ihrer Familie weiterhin eine gesegnete Advents-und Weihnachtszeit.
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt
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