Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Darf ein Politiker straffrei als „Null“ bezeichnet werden?

01. September 2020

Diese spannende Frage hatte jetzt das Bundesverfassungsgericht im stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Mai 2020 – 1 BvR 1094/19 –, zu entscheiden.

Der Sachverhalt um den es ging wurde wie folgt dargestellt:
„1. Im Rahmen eines einkommensteuerrechtlichen Festsetzungsverfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer neben dem sonstigen behördlichen Schriftverkehr ein an ihn persönlich gerichtetes, mit dessen abgedruckter Unterschrift versehenes Rundschreiben des nordrhein-westfälischen Finanzministers. Dort heißt es unter anderem: „Steuern machen keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif“. Daraufhin äußerte sich der Beschwerdeführer im März 2017 am Ende eines weiteren Schreibens an die Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag, die angebliche Rechtswidrigkeit dieses Beitrags sowie die vermeintlich rechtswidrige Vorauszahlungsverpflichtung für das nächste Steuerjahr betraf und das auch allgemein eine „Drangsalierung“ und „Tyrannisierung“ der Bürger seitens des Fiskus geltend machte, wie folgt:
„Weitere Dienstaufsichtsbeschwerden behalte ich mir ausdrücklich vor. Sie jetzt zu erheben, dürfte allerdings sinnlos sein: Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt. Aber vielleicht führt ja die Landtagswahl im Mai 2017 hier zu Verbesserungen […]“.
In der Folge verurteilte das Amtsgericht den Bürger zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 35 €. Dieses Urteil wurde vom Landgericht im Wesentlichen bestätigt. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes heißt es unter anderem wie folgt:

„ 2. Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit sie zulässig ist, im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet. Die Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
a) Die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung greift in seine Meinungsfreiheit ein.
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Grundrechtlich geschützt sind damit insbesondere Werturteile, also Äußerungen, die durch ein Element der Stellungnahme gekennzeichnet sind. Dies gilt ungeachtet des womöglich ehrschmälernden Gehalts einer Äußerung. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 <138 f.>; 61, 1 <7 f.>; 93, 266 <289 f.>). Der Beschwerdeführer positioniert sich hier mit den Begriffen „rote Null“ und „Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert“ zur Amtsführung des Finanzministers und möglicherweise auch zu dessen Person. Die strafrechtliche Sanktion knüpft an diese in den Schutzbereich fallende Äußerung an und greift damit in die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers ein.
b) Dieser Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
aa) Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet das Grundrecht der Meinungsfreiheit seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dazu gehört auch § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 <290 ff.>), auf den sich die angegriffenen Entscheidungen stützen.

Missbrauch und Tötung von Kindern – unvorstellbar aber Tatsache (Video)

23. Juni 2020

Auf RTDEUTSCH https://deutsch.rt.com wurde ein Artikel veröffentlicht zum Pädophilieskandal in der Stadt Berlin, die sich leider erneut durch Negativschlagzeilen in der Öffentlichkeit wiederfindet. Jahrzehntelang durfte der Sexualwissenschaftler Helmut Kentler Pflegekinder in die Obhut von Sexualstraftätern geben – mit Billigung des Berliner Senats. Die Universität Hildesheim hat den Vorfall aufgearbeitet. Wie konnte das passieren, sind die Verantwortlichen völlig blind oder wahnsinnig?

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung wurde ein Video eingestellt. In diesem Video berichtet eine Frau, wie sie ab dem 6. Lebensjahr für fünfeinhalb Jahre von Pädophilen gefangen gehalten und missbraucht wurde. Sie wurde über 1700 Mal vergewaltigt, andere Dinge gar nicht mitgezählt. Die Menschen in diesem Umkreis sind so verroht, dass man sie gar nicht mehr als Menschen bezeichnen vermag. Aber selbst Tiere handeln nicht so. Die Frau berichtet, dass andere Kinder einfach umgebracht werden, wenn sie als Sexobjekt nicht mehr taugten. Erinnern Sie sich an neulich veröffentlichten Schlagzeilen im Zusammenhang mit der Entdeckung eines Pädophilenrings. Für die Polizeibeamten waren die Bilder derart schrecklich, dass viele dienstunfähig wurden.
Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt, schauen Sie sich bitte an. Die ganze Wahrheit wird dann offenbar, wie schrecklich Menschen, wir Menschen sein können, man kann dies nur teuflisch nennen.

Haupttodesursache 2019 - sicher nicht Corona (Video)

24. April 2020

Im aktuellen Heft März/April 2020 der sehr guten Zeitung „factum“ www.factum-magazin.ch sind die Zahlen der sogenannten Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlicht. Danach gibt es weltweit jedes Jahr geschätzt 40.000.000 – 50.000.000 Abtreibungen. Das entspricht etwa 125.000 Abtreibungen pro Tag, umgerechnet 1,44 pro Sekunde!

§ 20 StGB - Offener Brief an den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau

26. Februar 2020

Wolfgang Meins von der „Achse des Guten“ https://www.achgut.com veröffentliche am 22.02.2020 den offenen Brief der Herrn Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins, anerkannter Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie und apl. Professor für Psychiatrie, in den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial – und zivilrechtlichen Bereich, ein sehr kompetenter Mann. Ich bin froh, dass dieser den Mut hat und sich einmischt. Denn das was man liest in den Altmedien und hört von manchen Politikern, ist unerträglich. Nachfolgend abgedruckter Brief wurde am Freitag, den 21.02.2020, an Generalbundesanwalt Dr. Frank poststelle@generalbundesanwalt.de gesandt.

„Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt, sehr geehrter Herr Dr. Frank,

neben den medialen und politischen Reaktionen auf das Attentat von Hanau waren es leider vor allem auch Ihre Einlassungen, die mich als Bürger, aber auch als psychiatrischer Praktiker und Wissenschaftler in tiefe Sorge versetzt haben. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft großen Schaden nehmen könnte: Der § 20 StGB, der bekanntlich die Frage der Schuldunfähigkeit definiert.

Erlauben Sie mir, auch wenn Ihnen der Inhalt natürlich geläufig ist, diesen Paragraphen kurz zu zitieren: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, (…) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dazu erlauben Sie mir bitte einige Fragen.

Strafrecht: Unfallflucht – Schadenwiedergutmachung - Einstellung

13. Februar 2020

Unserem Mandanten ist ein dummes Ding passiert. Auf einem Tankstellengelände soll er ein anderes Fahrzeug beschädigt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Prompt kam auch der Vorwurf der Staatsanwaltschaft des Begehens der Straftat gemäß § 142 StGB.
Zur Erfüllung des Tatbestandes des unerlaubten Entfernens von Unfallort reicht es aber nicht aus, dass ein Schaden entstanden ist, der höher als 80 € ist. Vielmehr muss der Fahrer den Unfall auch bemerkt haben, optisch, akustisch oder taktil. Der Mandant bestreitet aber, von einem Unfall überhaupt etwas mitbekommen zu haben.

Entsprechend wurde argumentiert gegenüber der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Wichtig und entscheidend war, dass wir sofort Kontakt aufgenommen haben mit der vermeintlich Geschädigten. Wir haben ihr angeboten, den Schaden auszugleichen bzw. alles für den Ausgleich über den Haftpflichtversicherer zu tun. Der Staatsanwaltschaft hat dies gefallen, sie hatte gewisse Einsicht, wollte aber nicht so ganz die Einlassung des Mandanten glauben. Dennoch war sie bereit, wegen geringer Schuld das Verfahren gemäß § 153 a StPO einzustellen gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 550 €.

Strafrecht: Vorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB - Einstellung § 172 Abs. 2 StPO

06. Februar 2020

Wenn ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. So wird auch derjenige bestraft, der sich zwar nach Ablauf einer Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat, die Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. So das Gesetz, so § 142 StGB.

Bei einer Verurteilung kommt es regelmäßig auch noch entweder zum Fahrverbot gemäß § 44 StGB oder aber bei Überschreiten eines Schadenswertes von 1.300 € zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB für mindestens sechs Monate, regelmäßig neun Monate und mehr.

Strafrecht: Warum sich die Einschaltung des Rechtsanwaltes lohnt!

22. Januar 2020

Anfang Februar 2019 lag im Erzgebirge noch viel Schnee. Die Straßen wurden beräumt, der Schnee häufte sich an den Straßenrändern an. Die dadurch versperrte Sicht war auch Grund für den Unfall, den unsere Mandantin verursachte. Beim Heranfahren an einen Kreuzungsbereich hatte sie sich durch die durch den Schnee versperrte Sicht nach links täuschen lassen und ging von freier Fahrt aus. Diese Täuschung führte aber zu einem schweren Verkehrsunfall. Denn tatsächlich kam von links ein bevorrechtigtes Fahrzeug sodass es im Kreuzungsbereich zu einer heftigen Kollision kam. Das bevorrechtigte Fahrzeug fuhr mit erheblicher Geschwindigkeit in die Fahrertür des Fahrzeuges der Mandantin herein. Das Fahrzeug wurde herumgeschleudert, die Mandantin wurde schwer verletzt.

In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Chemnitz ein Strafverfahren ein wegen fahrlässiger Körperverletzung, von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Fakt war aber, dass die verkehrsrechtlich unbescholtenen Mandantin einem vermeidbaren Irrtum unterlag, sie selber dadurch schwer verletzt wurde und einen hohen materiellen und immateriellen Schaden davontrug.

RT Exklusiv: Kriminelle arabische Clans – So funktioniert das Geldwäsche-System (Video)

10. Januar 2020

Die Nachrichtenplattform RTDEUTSCH https://deutsch.rt.com hat zur Kriminalität der arabischen Clans in Deutschland recherchiert und das Ergebnis am 20.12.2019 in einem Video unter der obigen Überschrift ins Internet gestellt. Im Wesentlichen geht es um die Städte Köln und Berlin, in denen ganze Straßenzüge oder Stadtteile beherrscht werden von ausländischen, kriminellen Clans. Hier ist nicht mehr die Rede von „multikulturell“ sondern von Parallelgesellschaften gepaart mit Kontrollverlust.

Wie kann wohl etwas überhaupt passieren? Es ist vielleicht eine Mischung aus Gutmenschentum, Ignoranz oder bewusstes Laufenlassen zum Schaden von Deutschland und der hier lebenden Menschen.

Für US-Präsident Trump wird gebetet! Ist er ein Straftäter? (Video)

06. Januar 2020

Der russische Sender RTDEUTSCH https://deutsch.rt.com redet von Mord, die US-Amerikaner sehen dies ganz anders, scheinbar auch viele Iraker, die durch Soleimani gequält, bekämpft, gefoltert wurde. Präsident Donald Trump hat in einer Rede in Miami/Florida erneut seine Entscheidung verteidigt, den iranischen General Qassem Soleimani töten zu lassen. Soleimani sei unter anderem für den Tod von Hunderten Amerikanern verantwortlich.

Das ist doch einmal eine gute Aufgabe für Christen in der Bibel zu forschen, ob die Tötung eines Menschen gerechtfertigt sein kann. Seien Sie nicht zu vorschnell, lassen Sie sich Zeit. Denn auch in der Bibel gibt es Aussagen zur Tötung von Menschen in einer derartigen Situation.

Strafrecht: Vorwurf des Sozialbetruges im Zusammenhang mit ALG 2 Leistungen

10. Dezember 2019

Im August dieses Jahres suchte eine Mandantin unseren rechtlichen Beistand, die im Zusammenhang mit einem Weiterbewilligungsantrag keine Angaben zu einem für die Leistungsbewilligung und deren Höhe wesentlichen Gesichtspunkt gemacht zu haben schien. Nach der rechtskräftigen Rückforderung der zu viel gezahlten ALG 2 Leistungen von ca. 700 € wurde nunmehr noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Frau eingeleitet.

Da die Mandantin kein Geld hatte, um die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes zu bezahlen, haben wir für diese Beratungshilfe beantragt. Nach erfolgter Akteneinsicht und Besprechung mit der Frau wurde dieser eine Einlassung in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren formuliert, die diese eigenverantwortlich von uns aus auch unter Berufung auf die Beratschlagung mit unserer Anwaltskanzlei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen sollte, was von dieser dann so beherzigt worden ist.

Die Schilderungen der Beratungsperson sowie der Akteninhalt gaben für uns Veranlassung, die verspätete Mitteilung geänderter Umstände nur als leichtfertiges Versehen darzustellen und auf dieser Grundlage zumindest auf einen milden Verfahrensabschluss etwa im Sinne einer Einstellung wegen geringer Schuld oder gegen Geldauflage hinzuwirken.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.