Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Dänische Politiker gehen das Problem der Ghettos an (Video)

10. September 2020

Am 18.08.2020 veröffentlichte RTDEUTSCH https://deutsch.rt.com ein Video zu den Parallelgesellschaften in Dänemark. In Dänemark sind 22 Wohngebiete als sogenannte Ghettos ausgewiesen. Liegen drei der Kriterien hohe Kriminalitätsrate, hohe Arbeitslosigkeit, niedriges Bildungsniveau oder mehrheitlich nicht-westlichem Hintergrund vor, wird das Gebiet als Ghetto bezeichnet. Dies hat in Dänemark besondere Konsequenzen. Denn diese sollen aufgelöst, den Menschen bessere Lebenschancen eingeräumt werden. Nicht zuletzt werden dann die Wohngebäude, mehrheitlich Wohnblocks abgerissen und die Bewohner zwangsweise umgesiedelt. Das dient natürlich auch der dänischen Bevölkerung und dem ganzen Land.

Das sehr interessante Video habe ich Ihnen unten eingestellt.

Fußballstar Thomas Berthold spricht Klartext über Corona! (Video)

09. September 2020

Der ehemalige Leistungssportler, jetzige Buchautor, Journalist und YouTuber Heiko Schrang betreibt auch den Kanal https://www.heikoschrang.de. Aus meiner Sicht ist es phänomenal, er hat 179.000 Abonnenten. Dies aber auch nicht umsonst. Denn Heiko Schrang berichtet sachlich und analytisch über Themen, die Sie in den Altmedien nicht finden. Dies mit Herz und Mut, er spricht dem kleinen Mann und den wahrheitsliebend aus der Seele. Ich würde mir sehr wünschen, dass Heiko Schrang auch Christ würde.

Oft hat er interessante Interviewpartner, so jetzt den ehemaligen Fußballprofi Thomas Berthold. Ich war früher Fußballfan, wusste um die Leistungen von Thomas Berthold, war von ihm aber nie so recht begeistert.

Null-Toleranz! (Video)

08. September 2020

Der Fernsehkanal der sehr guten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ hat ein neues Video produziert zu den schlimmen Ereignissen in Stuttgart und Frankfurt. Interviewpartner ist der AfD-Innenexperte und ehemalige Polizeihauptkommissar Martin Hess. Ich habe Ihnen das sehenswerte Video unten eingestellt.
Immerhin geht es hier um schweren Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, wirklich keine Kleinigkeiten. Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Geschädigter, hätten sich gerade ein Geschäft aufgebaut, hätten dafür ein Kredit aufgenommen – kaum auszudenken!

Martin Hess benennt zunächst die Beteiligten Hauptgruppen an sinnlosen, gewalttätigen Zerstörungen:
1.Täter mit klarem Flüchtlingsbezug
2. Integrationsverweigerer der 2. und 3. Generation
3.Linksextremisten

„Reichstagssturm“ (Video)

07. September 2020

Die freie Informationsplattform reitschuster.de https://www.reitschuster.de veröffentlichte am 5.9.2020 ein authentisches Video vom angeblichen Reichstagssturm am 29. August. Ich kann Ihnen das Video nur empfehlen, es ist sehr interessant. Dazu gibt es auch einen Artikel und eine Analyse, die man auf der Homepage nachlesen kann.

„Es ist zu bezweifeln, dass Sie als Bundespräsident geeignet sind“

04. September 2020

Am 01.09.2020 wurde auf der freien Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net ein offener Brief von Dr. Hans Penner unter der obigen Überschrift veröffentlicht. In dem offenen Brief geht es um die kritische Betrachtung des Bundespräsidenten Dr. Steinmeier zum Antisemitismus bzw. sein Verhältnis zu Gottes auserwählten Volk Israel. In den Jahren seiner Präsidentschaft, aber auch schon als Außenminister waren bei Dr. Steinmeier Dinge zu beobachten, die zu mindestens Fragezeichen produzierten und verstörten. Diese Verstörung kann seine Ursache haben in der Einschätzung des Betrachters, kann aber auch seine Ursache haben in der Einstellung, Herzenshaltung, im Glauben des Bundespräsidenten. Wenn Letzteres so wäre, bedeutet dies natürlich für unser Volk nichts Gutes. Denn er ist Obrigkeit mit einer entsprechenden Verantwortung. Wer Gottes Volk anrührt, rührt Gottes Augapfel an. Wenn das so ist, wird es unserem Vaterland schlecht gehen. Das wollen wir doch alle nicht hoffen, wobei leider die Weichen so gestellt zu sein scheinen. Unser schönes Land wird mehr und mehr nur noch ein Schatten seiner selbst, und im Moment ist ein Ende nicht abzusehen. Hier hilft an erster Stelle Beten, Beten, Beten!

Hier nun der offene Brief:

„Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier, Sie sagten in Ihrer Rede am 31.08.2020: „Wer nur gleichgültig neben … Antisemiten herläuft, wer sich nicht eindeutig und aktiv abgrenzt, macht sich mit ihnen gemein.“ Ihre Ehrung eines mehrfachen Judenmörders durch eine Kranzniederlegung war Antisemitismus.

„Eine der schlimmsten Überreaktionen weltweit!“ (Video)

03. September 2020

Auf der sehr guten, freien Informationsplattform KENFM https://kenfm.de wurde ein Interview mit dem Epidemiologen Dr. Norbert Schwarz veröffentlicht. Ein ganz seriöser Fachmann, sehr sympathisch, absolut kompetent.

Sie müssen sich das Video unbedingt anschauen! Opfern Sie diese 30 Minuten! Den Link zum Video finden Sie hier: https://tube.kenfm.de/videos/watch/2f65f7f2-6d2e-4d61-9627-db89609a7a23

Der Mann erklärt das wissenschaftlich, was die Menschen schon wissen, zumindest erahnen. Dazu gehört auch:

Corona ist kein Killer-Virus!

Nein zur Masken-Pflicht, Nein zum Lockdown!

Das ist aber nicht alles. Der Mann klärt auf zur aktuellen Corona-Lage, gibt sachkundige Antworten.

Christin tritt für Jesus ein! (Video)

02. September 2020

Am 29.8.2020 stellte die freie Informationsplattform PINEWS „http://www.pi-news.net“ das Buch von Heidi Mund: „Die mutige Deutsche“ vor. Eine der mutigsten deutschen Frauen tritt für Jesus ein, stemmt sich gegen das Böse.

Das Video zeigt Heidi Mund in der Ev. Gedächtniskirche Speyer in 2013.

Machen Sie sich selber ein Bild.
Ich durfte Heidi Mund persönlich kennenlernen, eine sehr beeindruckende Persönlichkeit.

Darf ein Politiker straffrei als „Null“ bezeichnet werden?

01. September 2020

Diese spannende Frage hatte jetzt das Bundesverfassungsgericht im stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Mai 2020 – 1 BvR 1094/19 –, zu entscheiden.

Der Sachverhalt um den es ging wurde wie folgt dargestellt:
„1. Im Rahmen eines einkommensteuerrechtlichen Festsetzungsverfahrens, in dem insbesondere die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein gerichtliches Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag strittig war, erhielt der Beschwerdeführer neben dem sonstigen behördlichen Schriftverkehr ein an ihn persönlich gerichtetes, mit dessen abgedruckter Unterschrift versehenes Rundschreiben des nordrhein-westfälischen Finanzministers. Dort heißt es unter anderem: „Steuern machen keinen Spaß, aber Sinn. Die Leistungen des Staates, die wir alle erwarten und gern nutzen, gibt es nicht zum Nulltarif“. Daraufhin äußerte sich der Beschwerdeführer im März 2017 am Ende eines weiteren Schreibens an die Finanzbehörden, das hauptsächlich die Frage der Absetzbarkeit der Kosten des rechtlichen Vorgehens gegen den Rundfunkbeitrag, die angebliche Rechtswidrigkeit dieses Beitrags sowie die vermeintlich rechtswidrige Vorauszahlungsverpflichtung für das nächste Steuerjahr betraf und das auch allgemein eine „Drangsalierung“ und „Tyrannisierung“ der Bürger seitens des Fiskus geltend machte, wie folgt:
„Weitere Dienstaufsichtsbeschwerden behalte ich mir ausdrücklich vor. Sie jetzt zu erheben, dürfte allerdings sinnlos sein: Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt. Aber vielleicht führt ja die Landtagswahl im Mai 2017 hier zu Verbesserungen […]“.
In der Folge verurteilte das Amtsgericht den Bürger zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 35 €. Dieses Urteil wurde vom Landgericht im Wesentlichen bestätigt. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes heißt es unter anderem wie folgt:

„ 2. Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit sie zulässig ist, im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet. Die Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
a) Die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung greift in seine Meinungsfreiheit ein.
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Grundrechtlich geschützt sind damit insbesondere Werturteile, also Äußerungen, die durch ein Element der Stellungnahme gekennzeichnet sind. Dies gilt ungeachtet des womöglich ehrschmälernden Gehalts einer Äußerung. Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 <138 f.>; 61, 1 <7 f.>; 93, 266 <289 f.>). Der Beschwerdeführer positioniert sich hier mit den Begriffen „rote Null“ und „Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert“ zur Amtsführung des Finanzministers und möglicherweise auch zu dessen Person. Die strafrechtliche Sanktion knüpft an diese in den Schutzbereich fallende Äußerung an und greift damit in die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers ein.
b) Dieser Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
aa) Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet das Grundrecht der Meinungsfreiheit seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dazu gehört auch § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 <290 ff.>), auf den sich die angegriffenen Entscheidungen stützen.

Rede von Robert F. Kennedy in Berlin! (Video)

31. August 2020

Die Informationsplattform RT DEUTSCH https://deutsch.rt.com veröffentlichte am 30.08.2020 die Rede von Robert F. Kennedy. Eine Super-Rede, ich habe Ihnen diese unten eingestellt.

In Berlin hatten sich ca. 38.000 freiheitsliebende Menschen versammelt, um gegen die zunehmenden Beschränkungen zu demonstrieren unter dem Deckmantel Corona. Kennedys Meinung dazu ist offen, ehrlich, erschreckend! Es ist gut, wenn sich die Rede anhören und sich eine eigene Meinung bilden. Danach geht es um alles!

Ihnen und Ihrer Familie eine gute und behütete Woche.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Der Christ Samuel Eckert über Corona und was getan werden muss (Video)

28. August 2020

Heiko Schrang ist Autor, YouTuber, Betreiber der Informationsplattform HEIKO SCHRANG https://www.heikoschrang.de. Er hat eine sehr große Reichweite, viele Menschen hören ihn gerne an, wenn er über Dinge berichtet und kommentiert, was in unserem Vaterland gerade passiert. Er ist sicherlich einer der bekanntesten Publizisten der freien Medien.

Zu seinen Sendungen gehört auch das Format „Talk“, indem prominente oder weniger prominente Menschen von Heiko Schrang interviewt werden. In dem am 05.08.2020 veröffentlichten Video war es diesmal Samuel Eckert. Ich kannte diesen bis dahin nicht, je länger das Interview dauerte, desto interessanter wurde das Gespräch und der Mensch. Eckert ist Christ, sehr erfolgreicher Unternehmer. Was mir nicht gefällt ist, er ist nunmehr ansässig in der Schweiz, hat also unser Land verlassen. Aber er macht in Bezug auf Corona das, was Gott ihm auf das Herz gelegt hat.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.