Bußgelder werden erhöht – Griff in die Tasche des Autofahrers!

Nun ist es soweit – am Dienstag den 28.4.2020 tritt die sogenannte Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Ein Werk von Minister Scheuer, auf dessen Konto vermutlich ein Millionenschaden geht in Sachen Pkw-Maut. Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Offiziell heißt es allerdings, die neuen Regelungen sollen „die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter machen“ wohl auch „ schwächere Verkehrsteilnehmer schützen“.

Bei „klimafreundlich“ müsste jedem aufgeklärten Menschen sofort der Hut hochgehen. Ist es denn wirklich so, dass das in der Natur auch vorkommende und notwendige CO2 Klima schädlich ist? Inwiefern sollen die neuen Bußgelder oder Punkte Regelungen überhaupt irgendeinen Einfluss auf das Klima haben – scheinbar reine Propaganda!

Die neuen Bußgelder sind aber durchaus geeignet, den Schaden des Verkehrsministeriums zu mildern.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 70 €. Die Überschreitung um 56 km/h bedeutet 2 Punkte, einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 240 €.
Wer eine Rettungskasse blockiert, bekommt dafür zukünftig 2 Punkte, einen Monat Fahrverbot und eine Geldbuße von 200 €. Wer einem Krankenwagen folgt, um schneller aus dem Stau herauszukommen, den treffen die gleichen Sanktionen, wobei die Geldbuße sich auf 240 € beläuft. Diese Regelungen scheinen sogar sinnvoll!
Früher kostete Falschparken 15 €, jetzt 25 € – warum? Richtig teuer wird es beim Halten in 2. Reihe. Das kostet zukünftig 55 €, wird jemand behindert sogar 70 € und kostet ein. In Flensburg. Halten und Parken in 2. Reihe ist auch gefährlich.
Radfahrer dürfen künftig nebeneinander herfahren – wissen diese eigentlich wie gefährlich das ist? Wer solche überholt, muss einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts einhalten. Das gilt auch beim Überholen von Fußgängern und Elektrokleinfahrzeugen.
Mir kommt manchmal so vor, als ob jeder neue Verkehrsminister sich ein „Denkmal“ setzen will, dass in Form der Verschärfung des Bußgeldkataloges. War das notwendig?
Nach meiner Überzeugung nein.

Ihnen und Ihrer Familie alles Gute, bleiben sie behütet.
Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt


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