COMPACT TV- Rückblick auf die 27. Kalenderwoche

Das unabhängige Nachrichtenmagazin „COMPACT“ präsentiert auch für die 27. Kalenderwoche einen Rückblick.
Eines der Hauptthemen ist das Schlepperwesen im Mittelmeer.
Das Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dazu heißt es in § 96 des Aufenthaltsgesetzes:

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung

1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig handelt,
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt,
3. eine Schusswaffe bei sich führt, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht,
4. eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht, oder
5. den Geschleusten einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2, Absatz 2 Nr. 1, 2 und 5 und Absatz 3 sind auf Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates anzuwenden, wenn

1. sie den in § 95 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 oder Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Handlungen entsprechen und
2. der Täter einen Ausländer unterstützt, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt.

(5) § 74a des Strafgesetzbuchs ist anzuwenden.

Auf dieser Basis wurde nunmehr Strafanzeige gestellt gegen die Schlepperverantwortlichen und deren Organisationen. Dabei wurde auch deutlich, dass das Schleppertum im Mittelmeer offensichtlich für die einschlägigen Organisationen auch eine lukrative Einnahmequelle ist.

Zu Recht wurde noch einmal beleuchtet, wer denn die Schuld für Ertrinkende im Mittelmeer trägt. Der nachvollziehbare Schluss: Diejenigen, die Menschen animieren und auffordern, sich in nicht seetüchtige Boote zu setzen um dann außerhalb des Hoheitsgebietes von Libyen „abgefischt“ zu werden. Wie quer muss das Denken dieser Menschen und der führenden Politiker unter maßgeblicher Einflussnahme von Angela Merkel sein, die eine solche Schuld auf sich laden?

Weiteres Thema war der Bundeshaushalt für das Jahr 2018. Interessant ist, dass die hohen Kosten der EU für Deutschland nicht im Haushalt ausgewiesen werden, vielmehr als sogenannte „Negative Einnahmen“ im Bundeshaushalt nicht erscheinen. Wenn es nicht so traurig wäre könnte man über die Fantasie dieser Wortschöpfung schmunzeln, die Milliardensummen nicht als Kosten zu bezeichnen sondern als Einnahmen, wenn auch „Negative“. Letztendlich hat dies auch was mit Unwahrheit oder Lügen zu tun.

Ein weiterer Beitrag berichtet von der Gegendemo am Rande des AfD-Parteitages in Augsburg. Es ist sehr interessant, die linken Gegendemonstranten reden zu hören, deren kruden Gedankengänge kennen zu lernen.

Neues wird berichtet vom Mordfall von Melanie Rehberger, möglicherweise ist der brutale Mörder gefasst worden.

Letztes Thema ist schließlich das Gerücht, die USA wollten ihre Armee aus Deutschland abziehen. Polen wirbt schon und bietet als Kostenersatz 2 Million €. Problem ist, dass damit die NATO massiv näher an die russische Grenze rückt, weder notwendig noch ein gutes Zeichen.

Wir wünschen weiterhin eine gute Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt


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