Demokratisch hoch Bedenkliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Erfolgslose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung eines zu kleinen Fraktionssaals

Teil I: Was das Bundesverfassungsgericht behauptet (Gekürzt, Sinnwahrung)

Das Bundesverfassungsgericht weist die organklage der AfD-Fraktion zurück.

Aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG folge kein Anspruch auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal.

Der verfassungsrechtliche Status einer Fraktion garantiere keine Erfolgsprämien, sondern lediglich Mitwirkungsmöglichkeiten an der parlamentarischen Willensbildung.

Die Auffassung, als zweitstärkste Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Saal zu haben („Silbermedaille“), sei verfehlt. Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages habe vertretbar entschieden, dass die Saalvergabe per Mehrheitsbeschluss erfolge und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke gelte.

Ergebnis: Klage abgewiesen.

Zwischenbemerkung – Bereits die Überschrift ist falsch

Die Pressemitteilung spricht vom „Otto-Wels-Saal“. Diesen Saal gibt es im Reichstagsgebäude nicht. Es existieren ausschließlich technische Saalbezeichnungen. „Otto Wels“ ist ein reiner Wahlnamen der SPD, kein rechtlich relevanter Saalname.

Teil II: Der Kommentar von Peter Boehringer (Gekürzt, Kernthesen)

Peter Boehringer bringt es auf den Punkt:

- Das Urteil ist praktisch begründungsfrei und tautologisch: „Es ist rechtmäßig, weil wir sagen, dass es rechtmäßig ist.“

- Das Gericht ignoriert die reale Arbeitsfähigkeit einer Fraktion vollständig. Es geht nicht um Prestige, sondern um funktionsfähige parlamentarische Arbeit.

- Die Argumentation des Gerichts ist formalistisch, lebensfremd und willkürlich.

- Die Mehrheitsentscheidung des Ältestenrates ist kein neutrales Verfahren, sondern das Ergebnis einer geschlossenen Mehrheit der Altfraktionen.

- Hätte jede andere Fraktion in vergleichbarer Stärke diese Benachteiligung erfahren, wäre das Urteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders ausgefallen.

- Besonders entlarvend: – Die SPD hätte ihren Wahlnamen „Otto-Wels-Saal“ jederzeit problemlos auf einen anderen Saal übertragen können. – Die AfD musste ihren Wahlnamen „Paulskirchensaal“ seit 2017 bereits mehrfach aufgeben und verlegen – völlig widerspruchslos.

Fazit

Kein Schutz der Minderheitenrechte
Keine materielle Prüfung der Arbeitsfähigkeit
Keine nachvollziehbare Abwägung
Sprachliche Entgleisungen („Silbermedaille“) in einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts

Dieses Urteil beschädigt des Rechtsempfinden weit über die AfD hinaus.
Es wirkt wie Arbeitsverweigerung – oder wie politischer Opportunismus unter Druck der Altparteien.

Ein Bundesverfassungsgericht, das formale Machtverhältnisse abnickt, statt Grundrechte wirksam zu schützen, verfehlt einen Auftrag.


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