Du sollst nicht stehlen! (YouTube)

In der Predigt des Pastors J. Tscharntke vom 17.02.2019 zum Thema: „Du sollst nicht stehlen!“ geht es um den Text aus dem alten Testament der Bibel, dem 2.Mose, Kapitel 20, Verse 15+17. Nach der Übersetzung nach Martin Luther heißt es dort:

Du sollst nicht stehlen.
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau, Knecht, Magd, Rind, Esel noch alles, was dein Nächster hat.

Es ist wieder eine sehr gute Predigt der Evangelische Freikirche Riedlingen, die Sonntag für Sonntag auf YouTube abgerufen werden können. Die Predigt vom 17.02.2019 habe ich Ihnen unten eingestellt.

Dem Grunde nach beginnt Pastor Tscharntke mit einer scheinbaren Banalität: Die Bibel und damit Gott kennt das Privateigentum! Die Bibel und damit Gott schützt auch das Privateigentum.

Gott geht in seiner sozialen Verantwortung auch noch weiter durch das sogenannte Erlassjahr. Es gab und gibt Menschen, die alles verloren hatten. Ihnen wurde Hab und Gut und auch ihr Land weggenommen. Damit hatten die Menschen kaum eine Möglichkeit zu überleben. Deswegen wies Gott jedes 50. Jahr ein Erlassjahr an, nachzulesen im Alten Testament, dort im 3. Buch Mose Kap. 25 Verse 8-55. Danach gebot Gott, dass jedes 50. Jahr nach dem siebten von sieben Sabbatjahren, also nach jeweils 49 Jahren, die Israeliten ihren untergebenen Volksangehörigen einen vollständigen Schuldenerlass gewähren, ihnen ihr Erbland zurückgeben (Bodenreform) und Schuldsklaverei aufheben.

Wie ist es aber heute mit dem Gebot „Du sollst nicht stehlen!“

Wir haben gelesen, dass in Berlin die Enteignung von Häusern und Wohnungen diskutiert wird, was einem Stehlen gleichkommt.

Steuern und Abgaben für den Staat und öffentliche Leistungen sind so hoch wie noch nie, unsere Arbeit lohnt kaum noch.

Wie bewerten Sie den Zwang, Gebühren zahlen zu müssen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen, obwohl Sie dies gar nicht konsumieren?

Und dann der Dieselskandal!

Fest steht, dass es ein Streit um des Kaisers Bart ist. Es ist aus Gesundheitssicht vollkommen gleichgültig, ob an einer Messstelle 39, 40 oder 46 µg/m3 NO2 gemessen werden. Es gibt keinerlei Hinweise für gesundheitliche Auswirkungen solch geringer Mengen. Die sind erst bei deutlich höheren Belastungen belegt.

Die gemessenen Werte geben nur die zeitweilige Lage direkt am Ansaugrohr der Messstation wieder. Einige Meter weiter entfernt haben sich die Abgase bereits erheblich verdünnt.

Der Kölner Dom müsste aus Luftbelastungsgründen sofort geräumt, Weihnachtskerzen in Innenräumen untersagt und Holzkamine schnellstens gestopft werden. Die amerikanischen Werte übrigens sind mit 100 µg/m3 NOx auf den Straßen höher, am Arbeitsplatz dürfen 950 µg/m3 enthalten sein und die Schweizer überleben am Arbeitsplatz gar 6.000 µg/m3 NO2.

Hunderte von anerkannten Fachärzten bestätigen: Es gab und wird nicht einen Toten oder Erkrankten durch die Stickoxide geben.

Im Prinzip ein schlechter Witz ist die Tatsache, dass die 15 größten der 60.000 Frachtschiffe, die auf den Weltmeeren herumfahren mehr Stickoxide produzieren als alle Autos auf der Erde, das heißt 750 Millionen!

Alle wissen, dass die deutschen Dieselfahrzeuge wesentlich weniger CO2 produzieren als Benzinfahrzeuge. Angeblich soll doch das CO2 so schädlich, für die Erderwärmung verantwortlich sein. Abgesehen davon, dass es sich um eine nicht bewiesene, wahrscheinlich sogar falsche Behauptung handelt, verbindet sich doch damit ein weiterer schlechter Witz. Angela Merkel und ihre Helfershelfer bekämpfen zum Schaden unseres Landes den Ausstoß von CO2, meint durch Wind- oder Solarenergie fossiler Brennstoffe ersetzen zu können – natürlich ein Trugschluss! Auf der anderen Seite will man Dieselfahrzeuge verbieten, die eine wesentlich günstigere CO2-Bilanz haben als andere Pkw.

Zudem muss man wissen, dass nach deutschem Recht Stickoxide an Orten gemessen werden dürfen, was das geltende EU-Recht gar nicht gebietet wie z.B. in Stuttgart am „Am Neckartor“ oder in München am sogenannten „Stachus“. Entgegen EU-Recht wurden die Messstationen nicht 25 m vom Kreuzungen entfernt aufgestellt oder in einer Nische, die keine Umlüftung ermöglicht. Allein schon deswegen sind die dort gemessenen Werte höher, was offensichtlich Ausdrücklich gewollt ist.

Die sogenannte „Deutsche Umwelthilfe“, die vor den Verwaltungsgerichten einen Feldzug führen gegen die Dieselfahrzeuge, werden sogar noch mit öffentlichen Geldern unterstützt.

Ich hatte mich zudem lange Zeit gefragt, warum die Automobilindustrie nicht rebelliert gegen diese unser Land zerstörenden Aktionen. Dies vermutlich deswegen, weil die Automobilindustrie mit diesen Politikern unter einer Decke stecken. Was ist das Ziel? Die Politik will die Macht über die Menschen, will den Individualverkehr zerstören. Alle sollen wir die Lemminge im Sozialismus mit Bussen und Bahnen fahren. Alle anderen werden individuell kontrolliert. Die Automobilindustrie hat das Ziel, die individuelle Mobilität zu organisieren durch von ihnen gestellten Fahrzeugen. Digital würde dann ein „selbst fahrendes“ Fahrzeug bestellt, die Fahrt würde dann bezahlt, natürlich an BMW, VW, Mercedes usw. Die Politik ist in der Lage, die sich daraus ergebenden Fahrtdaten abzugreifen und unliebsame Bürger von dieser Möglichkeit abzuschalten, sie zu mindestens zu kontrollieren. Eine Horrorvorstellung – die sich aber leider immer mehr bewahrheitet.

Die Automobilindustrie beteiligt sich scheinbar auch mit Lügen an dieser Geschichte. So hat doch der Vorstand von BMW behauptet, eine kurzfristige Hardwarelösung wäre nicht möglich. Eine freche Lüge wie selbst das Mainstream-Medium ZDF in der Sendung Frontal 21 feststellte. Das Video ist unbedingt sehenswert, können Sie anschauen unter

https://youtu.be/UXN9Wsg8-Qo.

Schon seit dem Jahr 2008 wird entsprechende Reinhaltetechnik in die X-Reihe von BMW eingebaut für die USA und damit problemlos die geforderten Werte eingehalten. Sofort und leicht wäre es möglich, dies auch für in Deutschland betriebene Fahrzeuge zu realisieren.

Wer sich etwas bemüht findet auch zahlreiche Unternehmen, die Nachrüst-Systeme entwickelt haben, die auch absolut funktionieren, so die Firma Dr. Pley, HJS, Oberland-Mangold und Twintec-Baumont. Dabei kosten die Nachrüst-Systeme zwischen 1.500 € und 3.000 €. Aus den oben genannten Gründen werden diese mit fadenscheinigen Begründungen von der Automobilindustrie abgelehnt.

Ansonsten macht der Irrsinn um den Diesel überhaupt keinen Sinn. Die ganze Welt lacht sich kaputt, schüttelt mit dem Kopf. Unsere Dieselfahrzeuge fahren im europäischen Ausland weiter, die Verbrennungsrückstände werden dort produziert. Niemand kommt auch überhaupt auf die Idee, gleichartiges zu veranstalten wie in Deutschland.

Der Wert von Dieselfahrzeugen ist rapide in den Keller gegangen, die Eigentümer wurden praktisch bestohlen. Wenige Menschen fügen aus Gründen der Ideologie oder der Geldgier unserem Deutschland und seinen Menschen großen Schaden zu, belügen die Menschen zudem noch.

Zudem ist zu beachten, was in der Ausgabe vom 01.03.2019 der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ von Dr. Wolfgang Philipp zu lesen war, Rechtsanwalt in Mannheim und Mitglied der Juristenvereinigung Lebensrecht. Dieser stellte unter anderem folgendes fest:

1.
Jedes Dieselfahrzeug war bzw. ist uneingeschränkt von der Zulassungsbehörde zugelassen. Fahrverbote stehen dazu im Widerspruch. Städte können mangels Zuständigkeit darin nicht eingreifen.

2.
In § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ausdrücklich geregelt, dass eine Betriebserlaubnis erlischt bei Änderungen des Abgas-Systemes. Die Abgase sind aber weniger geworden, die Belastungen für die Städte geringer.

3.
Die Zulassungsbehörden haben die Zulassungen für die Dieselfahrzeuge erteilt in Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und Situationen. Seit dem Jahr 2010 gilt die 40-Mikrogramm-Regel der EU. Die Bürger dürfen auf diese Zulassung vertrauen.

4.
Die Zulassungen der Dieselfahrzeuge dürfen als begünstigender Verwaltungsakte nur unter ganz besonderen Voraussetzungen widerrufen werden. Dies kann dann aber auch zu einer Entschädigungspflicht des Staates führen. Immerhin wird in das Eigentum eingegriffen, was gemäß Art. 14 des Grundgesetzes geschützt ist.

5.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den gutgläubigen Käufern keinen oder nur einen sehr geringen Vertrauensschutz zugebilligt.

6.
Nach der für mich wenig verständlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind über 15 Million Dieselfahrzeuge gegen die Fahrverbote so gut wie rechtlos gestellt. Hier muss der Gesetzgeber unbedingt eingreifen.

Bitte verzagen Sie nicht. Gute, deutsche Unternehmen und Erfinder sind auf der Suche nach Auswegen. Angela Merkel ist bald nicht mehr Bundeskanzlerin.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt


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