Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
EILMELDUNG: Streit um den Rundfunk-Beitrag: Erfolg für Beitragsverweigerin vor Bundesverwaltungsgericht
+++ Bayerisches Gericht muss ÖRR-Programm auf Ausgewogenheit prüfen +++
„Eine Frau aus Bayern, die sich geweigert hatte, den Rundfunkbeitrag weiterhin zu zahlen, hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Teilerfolg erzielt. Die Klägerin wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen und vielfältigen Berichterstattung nicht mehr zu erfüllen.
Die Frau hatte sich zuvor durch alle Instanzen der bayerischen Verwaltungsgerichte geklagt, bis der Fall schließlich Anfang Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Am Mittwoch wurde das Urteil verkündet – mit einem bemerkenswerten Ergebnis: Das Leipziger Gericht hob die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies den Fall zurück. (…)
Die bayerischen Instanzen müssen nun erneut prüfen, ob der Bayerische Rundfunk über einen längeren Zeitraum tatsächlich gegen die Pflicht zur Vielfalt und Ausgewogenheit verstoßen hat. Um diese Frage zu klären, sollen wissenschaftliche Studien über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg erstellt werden, die das Programmangebot systematisch untersuchen….“
Link: https://apollo-news.net/teilerfolg-fuer-rundfunkbeitrags-verweigerin-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-prozess-zurueck-nach-bayern-verwiesen/
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