Erbrecht: Testamentsgestaltung bei Patchwork-Familien

In der Beratungspraxis der Schulte Anwaltskanzlei geben wir unseren Mandanten regelmäßig auch den Rat, sich nicht nur auf die Regelungen des Gesetzes zur Erbfolge zu verlassen, sondern bewusste Entscheidungen zu treffen und gezielt Einfluss zu nehmen auf die Erbfolge durch maßgeschneiderte Testamente.

Insbesondere für eine sogenannte Patchwork-Familie sind komplexe Regelungen in einem Testament unumgänglich.

Wenn etwa ein Paar in zweiter Ehe gemeinsame Kinder hat, aber aus erster Ehe ebenfalls Kinder vorhanden sind und diese in die neue Beziehung „mitgebracht“ werden, kann ein Laie die erbrechtlichen Folgen nicht mehr umfassend abschätzen. Häufig wünschen auch Partner in der zweiten Ehe, das zunächst der Längerlebende der beiden Partner Alleinerbe wird, damit dessen Versorgung und Lebensstandard im Alter möglichst weitgehend gesichert ist. Diese Zielsetzung wird oft durch gesetzliche Pflichtteilsansprüche beeinträchtigt. Die üblichen, zentralen Regelungen eines Berliner Testaments sind in solchen Fällen nicht ausreichend. Dieser Problematik kann durch die Anordnung bestimmter Vermächtnisse gemäß §§ 1939, 2147 ff. BGB begegnet werden für den Fall, dass teilweise Pflichtteilsansprüche von den Kindern verlangt werden.

Praxistipp: Hier sind umfassende Beratung und Begleitung bei der Erstellung eines individuellen Testaments dringend zu empfehlen.

Schulte Anwaltskanzlei
Samuel Göth
Rechtsanwalt


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.