Erfolg für Beitragsverweigerin: Bayerisches Gericht muss ÖRR-Programm auf Ausgewogenheit prüfen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein wichtiges Urteil gesprochen. Eine Frau aus Bayern erzielte zumindest einen Teilerfolg im Streit um den Rundfunkbeitrag. Die Richter rügen, dass frühere Urteile Bundesrecht verkannt haben – nun muss geprüft werden, ob der Bayerische Rundfunk tatsächlich gegen den Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung verstoßen hat.

Eine Frau aus Bayern hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag weiterhin zu zahlen. Gegen den Zahlungsbescheid klagte Sie, verlor in allen Instanzen von den bayerischen Verwaltungsgerichten. Die Frau ließ aber nicht locker, Ihr Anwalt unterstützte Sie. Schließlich kam es zur Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass die vorhergehenden Urteile gegen Bundesrecht verstoßen haben. Denn der Beitrag ist nicht nur deswegen zu zahlen, weil man eine Wohnung hat, theoretisch den Staatsfunk empfangen könnte. Vielmehr verlangt der Rundfunkstaatsvertrag eine staatsferne, vielfältige und ausgewogene Berichterstattung. Wird diese nicht zur Verfügung gestellt, müssen noch keine Beiträge gezahlt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den unteren Instanzen nun auferlegt zu prüfen, ob Medien tatsächlich Staatsferne, vielfältig und ausgewogen berichten. Auf das Ergebnis der erneuten Verhandlungen und Beweisaufnahmen darf man gespannt sein.

ARD und ZDF werden natürlich alles versuchen um klarzumachen, dass ihr Programm doch den Anforderungen entspricht. Dabei wissen wir alle doch, was aus unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geworden ist. Die Mehrzahl der Bürger, insbesondere jüngere Menschen, schauen sich diese Programme nicht mehr ankommt und kein Radio. Für Sie ist es unerträglich geworden, mit tendenziösen Berichten berieselt zu werden, Propaganda ausgesetzt zu sein. Das wollen die Menschen nicht mehr. Nicht umsonst gibt es im Moment in der Bundesrepublik 4 Millionen Mahnverfahren gegen Menschen, die wegen der unerträglichen Einseitigkeit des Programmes keine Beiträge mehr zahlen.

Auf vielen anderen Kanälen war dazu zu lesen und zu hören, so auch auf Tichys Einblick am 28.10.2025, Tichys Einblick Wecker – Interview https://t.me/c/1528074827/12681.

Dort heißt es unter anderem: „Rechtsanwalt Carlos Gebauer hat diese juristische Sensation mit erkämpft. „Der ÖRR wird nie mehr so sein wie vorher“, sagt er im TE-Interview. Denn erstmals haben Richter das Glaubensdogma von den Selbstheilungskräften der Rundfunkanstalten bei Fehlern gesprengt:

„Das Bundesverwaltungsgericht zwingt ARD und ZDF nun dazu, der Öffentlichkeit detailliert zu erklären, dass die Anstalten ihren Programmauftrag tatsächlich erfüllen.“
Unter der Überschrift „Alarmstufe rot beim Rundfunk: Urteil gegen unbedingte Zwangsgebühren“ hat Prof. Dr. Christian Rieck zu dem Thema ein Spitzeninterview unter https://youtu.be/n2cE3Dz2abc veröffentlicht.

Roland Schatz von Media Tenor ist sein Interviewpartner, ein hochkompetenter Kenner. Das Interview ist absolut sehenswert, stärkt alle Kritiker und macht Mut.

Ich wünsche Ihnen sehr, kritisch mit Meldungen, insbesondere denen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehen umzugehen. Sie dürfen auch mutig sein, den sogenannten „Zwangsbeiträgen“ entgegenzutreten. Seitdem ich mich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen fernhalte und dieses nicht mehr konsumiere, geht es mir einfach besser, leiste ich auch einen Beitrag für Staat und Gesellschaft. Das bedeutet nur etwas Mut und Kraft, die auch Sie haben.

Ihnen und Ihrer Familie eine gesegnete Zeit.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt


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