Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
Ex BfV Präsident Hans-Georg Maaßen schreibt auf X:
»Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt,
es ist gut, dass Sie heute einen Erlass an den Präsidenten der Bundespolizei zur Zurückweisung von Asylsuchenden in sichere Drittstaaten herausgegeben haben.
In dem Erlass verfügen Sie, dass die Anwendung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG dazu führt, »dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise verweigert werden kann«.
Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich bei dieser Norm nicht um eine »Kann-Vorschrift« handelt, die der Bundespolizei ein Ermessen einräumt, ob sie die Einreise verweigern will oder nicht, sondern dass Einreiseverweigerungen zwingend auszusprechen sind. § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG lautet: »Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist«.
Eine Korrektur Ihres Erlasses ist deshalb notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Maaßen«
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