Familienrecht: Eigenmächtige Abhebung vom Sparbuch des Kindes durch einen Elternteil begründet Auskunftsanspruch bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Zur elterlichen Sorge gehört auch die Vermögenssorge für das Kind.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte im Januar diesen Jahres einen Fall zu entscheiden, wo ein Elternteil vom Sparbuch des gemeinsamen Kindes einen erheblichen Betrag, das heißt konkret 15.000 € abgehoben hatte.

Die Eltern des 8-jährigen Jungen waren miteinander verheiratet, lebten aber getrennt, der Junge lebte bei seiner Mutter. Beide Eltern waren sorgeberechtigt. Die Kindesmutter hatte eigenmächtig – ohne den Kindesvater zu informieren – vom Sparvermögen des gemeinsamen Sohnes 15.000 € abgehoben. Daraufhin verlangte der Kindesvater verständlicherweise Auskunft über den Verbleib des Vermögens. Die Mutter weigerte sich Auskunft zu erteilen, so dass ein Gerichtsverfahren die Folge war.

Das zunächst zuständige Amtsgericht hatte lediglich dem Kind einen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib seines Vermögens zuerkannt. Unter den gegebenen Umständen könnte diesem bei einer unberechtigten Vermögens-verfügung ein Schadensersatzanspruch gegen seine Mutter zustehen. Der Vater legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein, da er selbst keinen Auskunftsanspruch erhalten hatte.

Das Oberlandesgericht Oldenburg schlug sich nun zurecht auf die Seite des Kindesvaters. Ihm stehe der geltend gemachte Auskunftsanspruch zu.
Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass die Verfügung über ein Sparvermögen für den gemeinsamen Sohn in einer Höhe von 15.000,00 € eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung darstelle, über die die Eltern bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts auch nur gemeinsam entscheiden dürfen.
Da die Kindesmutter aber eigenmächtig die Verfügung über das Barvermögen des Sohnes getroffen hatte, steht dem Kindesvater natürlich eine Auskunftsanspruch zu, wohl gemerkt auch ein eigener Auskunftsanspruch (vgl. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.01.2018 – 4 WF 11/18)

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin


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