Familienrecht: Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells?

Häufiger Streitpunkt zwischen den getrennt lebenden Eltern eines Kindes ist die Umgangsregelung. Wenn keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann, eine Vermittlung des Jugendamtes nicht weiter hilft, bleibt nur eine Antragstellung beim Familiengericht.
Gemäß § 1684 Abs. 3 BGB kann das Familiengericht den Umfang des Umgangsrechts und seine Ausübung näher regeln.
Durch Änderung der Lebensumstände oder aus sonstigen Gründen kann es erforderlich sein eine solche Umgangsregelung abzuändern.
Das Kammergericht Berlin hatte sich im vorigen Jahr mit einem Fall zu beschäftigen, wo die Eltern eines 5-jährigen Kindes über die Abänderung eines im Jahre 2014 gerichtlich geschlossenen Umgangsvergleichs stritten (KG, Beschluss vom 10.04.2017 – 16 UF 8/17). Das Kind hielt sich überwiegend bei der Mutter auf. Der Vater strebte nunmehr an, dass das Kind von beiden Eltern im gleichen Umfang betreut wird, das sogenannte paritätische Wechselmodell. Davon erhoffte er sich eine Verbesserung der zwischen den Eltern seit Jahren bestehenden Konfliktbelastung. Sein Antrag blieb erfolglos.
Zwar ist es möglich, dass das Familiengericht eine abändernde Regelung einer bestehenden Umgangsvereinbarung treffen kann, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist. Solche Gründe hat letztlich das Kammergericht Berlin hier nicht gesehen. Insbesondere auch aufgrund der zwischen den Eltern bestehenden Konflikte.
Zwar hat der Bundesgerichtshof im vorigen Jahr ausdrücklich klargestellt, dass die vom Gericht getroffene Umgangsregelung auch zu einer hälftigen Aufteilung der Betreuung führen kann.
Ob allerdings im Einzelfall die Anordnung eines Wechselmodells geboten ist, richtet sich nach den Kriterien des Kindeswohls wie Erziehungseignung der Eltern, Bindungen des Kindes, Prinzipien der Förderung und Kontinuität des Kindes und des Kindeswillens.
Generell ist es demnach also nicht ausgeschlossen, dass auch ein Gericht ein Wechselmodell anordnet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin


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