Familienrecht: Streit um Kindergartenwahl

Es ist gar nicht so selten, dass sich getrennt lebende Eltern nicht einigen können, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll.

Das Gericht muss dann bei entsprechender Antragstellung eine Entscheidung treffen.

Mit einem solchen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu beschäftigen.

Die geschiedenen Eltern des Kindes konnten sich nicht darauf einigen, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll. Die Mutter bevorzugte einen Waldorf-Kindergarten, der Vater lehnte dies ab. Das zunächst zuständige Amtsgericht übertrug der Kindesmutter die Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl. In der Folge meldete die Mutter das Kind im Waldorf-Kindergarten an und das Kind besuchte diesen. Der Kindesvater wollte sich damit nicht zufrieden geben und hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes eingereicht.

Seine Beschwerde wurde letztlich vom Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht war zwar der Auffassung, dass der Kindesvater grundsätzlich besser geeignet ist, die Auswahl des Kindergartens vorzunehmen. Allerdings besuchte das Kind den Waldorf-Kindergarten bereits und hatte sich dort eingelebt. Jetzt nach der Eingewöhnung einen Kindergartenwechsel vorzunehmen, widerspräche dem Kindeswohl. Aufgrund der bereits erfolgten Eingewöhnung hat das Gericht die Beschwerde zurückgewiesen (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.05.2018 – Aktenzeichen 4 UF 154/17).

Schulte Anwaltskanzlei
Antje Schmidt
Rechtsanwältin


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