Gericht beendet illegale Praxis der GEZ: Zwangsvollstreckung ist unrechtmäßig!

Die Zwangsgebühr der öffentliche-rechtlichen Medien bleibt zwar auch nach dem Urteil bestehen, die GEZ hat es aber künftig deutlich schwerer an ihr Zwangsgeld zu kommen.

Empfindliche Niederlage für GEZ-Geldeintreiber!

Die Praxis, Zwangsvollstreckungen wie der Staat vorzunehmen, ist nicht legal – denn die Rundfunkanstalten sind Unternehmen und keine Staats-Behörden, sagt das Landesgericht in Tübingen. Das Gericht monierte die Praxis der Rundfunkanstalten, sich die Kompetenzen einer staatlichen Behörde anzumaßen.

Im ewigen Kampf gegen diese Personen, die die Segnungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks nicht mit ihren Gebühren unterstützen wollen, haben die Geldeintreiber eine empfindliche Niederlage einstecken müssen, als die 5. Zivilkammer des LG Tübingen nun eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 572,96 Euro für nicht legal erklärte.

Der Tenor des Urteils: „Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.


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