GEZ-Gebühr abschaffen und Rundfunk frei finanzieren

Dafür plädierte Beatrix von Storch bei Maischberger.

Sie setzt sich dafür ein, anstatt der Zwangsgebühr für jeden Haushalt – auch wenn das öffentliche Programm gar nicht genutzt wird – einer freiwilligen Nutzung zugänglich zu machen. Das heißt, jeder der freiwillig zahlen will, der soll das tun. Das Programm werde dann verschlüsselt und nur bei denen, die es bezahlen, kann es empfangen werden. Gleichzeitig sollen die Menschen, die das Programm bezahlt haben, ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden.

Diese Vorschläge begründet die AfD-Bundestagsabgeordnete damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk überholt ist. Das Internet bietet ein großes Angebot, es mangelt nicht der Unterhaltung. Zudem kennen wir alle die finanziellen Auswüchse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Milliarden werden jetzt gebraucht um die exorbitanten Ruhestandsregelungen zu bedienen. Wer finanziert das? Jeder Wohnungsbesitzer, das heißt überwiegend kleine und arme Leute, einfache Rentner, Leute mit geringem Einkommen. Es ist doch eine Schande, dass diese von ihrem hart erarbeiteten Geld Luxusrenten und überzogene Einkommen von wenigen verdienen sollen. Und das auch noch für einen Journalismus, der vielfach nicht nur falsch berichtet, sondern auch immer mehr die Rolle abgibt der sogenannten „Vierten Gewalt“ in unserem Land. Die freie Presse war das Instrument, um die Justiz, die Regierung und das Parlament zu kontrollieren und für die Bevölkerung transparent zu machen. Wenn aber die Altmedien nur das berichten, was ihnen vorgegeben wird, was gerne die Regierenden lesen und hören wollen, hat die Presse die in der Verfassung geschützten Position der „Vierten Gewalt“ verloren, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Existenzrecht.

Nicht umsonst sinken Monat für Monat die Einschaltquoten der öffentlich-rechtlichen Fernsehsendungen, keiner will sich dies mehr antun, selbst der letzte ist nunmehr zum kritischen Zuschauer geworden. Genauso geht es den Printmedien. Zeitungen wie Bild, Welt oder Stern, dem Grunde nach fast alle Altmedien haben sinkende Verkaufszahlen teilweise im 2-stelligen Prozentbereich. Das kommt nicht von ungefähr.

Im Moment ist es leider so, dass der mündige Bürger sich dem nur entziehen kann, indem er kein Fernsehen guckt, die Altmedien nicht konsumiert. Es ist jetzt wieder eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die vielleicht die Deutschen von der Zwangsgebühr befreit. Ob man insofern dem Bundesverfassungsgericht Vertrauen schenken kann, sollte jeder selber beurteilen.

Trotz der schweren Kost wünschen wir ein gesegnetes Wochenende.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt


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