„Islam kompakt“ über die fatale Bedeutung des Muezzinrufes

Am 05.06.2020 war auf der Informationsplattform PINEWS www.pi-news.net ein informatives Video der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) zu sehen. Diese hat offensichtlich mit ihrer neuen Videoserie „Islam kompakt“ vor, die Menschen über den Islam und dessen vielen Bestandteile aber auch über die gefährlichen Seiten aufzuklären.
Das ist sehr wichtig, damit die Tatsachen und Wahrheit ans Licht kommt.

Am 05.06.2020 ging es unter der obigen Überschrift um den Muezzinruf, für mich kaum erträglich. Bei Zulassungen in unserem Land wurde argumentiert, es wäre wie das Läuten der Kirchenglocken, die auch zum Gebet rufen würden.

Dazu klärt der Journalist und PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger folgendes u.a. aus:
„Das ist aber falsch. Kirchenglocken sind lediglich akustische Signale, die ohne eine verbale Aussage nur auf einen Gottesdienst hinweisen. Der Muezzinruf hingegen ist das Bekenntnis zu einer Religion, die sich als die einzig wahre versteht und sich damit über alle anderen Religionen erhöht.
Mit den auf arabisch gerufenen Aussagen „Allah ist der Allergrößte“, „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt und Mohammed der Gesandte Allahs ist“ sowie „Es gibt keinen Gott außer Allah“ werden unmissverständlich alle anderen Religionen abgelehnt. Ihre Götter sind in diesem totalitären Verständnis nicht existent.
Der Islam akzeptiert zwar formal das Christen- und Judentum als Buchreligionen, da er ja auch manche Inhalte von ihnen übernommen hat, vieles davon in veränderter Form. Es wird aber behauptet, dass Christen und Juden ihre Schriften in den entscheidenden Punkten verfälscht hätten. Die letzte und einzig wahre Botschaft Gottes sei der Koran.
Diese Grundüberzeugung wird in den 57 islamischen Staaten auch folgerichtig umgesetzt. In keinem dieser Länder gibt es eine wirkliche Religionsfreiheit. Gläubige anderer Religionen werden bestenfalls geduldet, meist aber unterdrückt, diskriminiert, verfolgt und nicht selten eben auch getötet.
Islam bedeutet Unterwerfung, und zwar unter den Willen des einzig wahren Gottes Allah sowie seinen Befehlen, die im Koran festgehalten sind. Der Muezzinruf ist Ausdruck dieses totalitären Verständnisses und darf im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung daher nicht geduldet werden.
Er verstößt auch gegen Artikel 4 des Grundgesetzes, in dem die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses als unverletzlich festgeschrieben sind. Das bedeutet auch die Freiheit, frei von einem Glauben sein zu dürfen, die sogenannte negative Religionsfreiheit.
Dieses Recht kann auch jeder Bürger erfolgreich vor Gericht gegen den Muezzinruf durchsetzen. Die nordrhein-westfälische Stadt Oer-Erkenschwick beispielsweise hatte im Jahr 2014 der türkischen DITIB-Gemeinde den Betrieb eines Lautsprechers genehmigt. Seitdem ertönte der Muezzinruf jeden Freitagmittag. Ein Anwohner klagte dagegen und bekam Ende Januar 2018 vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Recht.

Danach dürfe niemandem ein bestimmter Glauben aufgezwungen werden, was beim Muezzin-Ruf, der inhaltlich einen islamischen Alleinvertretungsanspruch zulasten anderer Religionen geltend mache, aber der Fall sei. Damit war der Muezzinruf von der DITIB-Moschee in Oer-Erkenschwick beendet. Dieser Erfolg vor Gericht kann beispielgebend für jede andere Stadt in Deutschland sein. Es muss nur ein betroffener Anwohner klagen.

Auch die Bürgerbewegung Pax Europa setzt sich entschieden gegen den Muezzinruf ein. In einem Schreiben an Bürgermeister und Stadträte von Gemeinden, in denen der Muezzinruf ertönt, klärt sie über seine Bedeutung auf und fordert die Mandatsträger auf, diesen umgehend zu unterbinden.

Der Muezzinruf drückt den Herrschaftsanspruch des Politischen Islams aus. Ihm entschieden zu begegnen ist praktizierter Verfassungsschutz und das Recht eines jeden Demokraten und Menschenrechtlers.“
Danke für die zutreffende Aufklärung, danke PINEWS und Michael Stürzenberger!

Ich wünsche den Menschen in unserem Land, dass sie wach werden und sich gegen die drohende Islamisierung wehren.

Ihnen und Ihrer Familie eine gesegnete Zeit.

Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt



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