Kanzleiinformation vom 24.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mandantschaft,

hier die versprochenen Informationen für neue und laufende Fälle, natürlich auch für die bestehenden Mandate.

Wenn Sie rechtlichen Rat oder Vertretung benötigen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies ist jederzeit möglich unter

Tel.: 0371 / 5604850
Tel.: 037344 / 13300

Fax: 0371 / 56048510

E-Mail: anwaltskanzlei@ra-schulte.de

Skype: th.schulte1

Für eine schnelle und rechtssichere Erfassung ist es sehr wichtig, dass Sie, soweit es sich um eine neue Anfrage oder um eine Erweiterung eines bestehenden Mandates handelt, uns mitteilen

- Ihren vollständigen Namen, Anschrift und Geburtsdatum
- Telefonnummern Festnetz und Handy, gegebenenfalls Fax
- E-Mail-Adresse soweit vorhanden
- Beschreibung des Grundes Ihrer Kontaktaufnahme und des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen
- soweit Fristen zu beachten sind Mitteilung des Eingangs bei Ihnen unter Beifügung einer Kopie des Zustellnachweises (Umschlag)
- Rechtsschutzversicherung mit Kopie des Versicherungsscheins
- aktuelle Bankverbindung.

Für die Bearbeitung ist es weiterhin für uns sehr wichtig zu wissen, gegen wen sich Ihre Ansprüche richten, wer Ihre Anspruchsgegner sind. Auch dazu bitten wir um Mitteilung

- der vollständigen Namen und Anschriften des bzw. bei mehreren der Anspruchsgegner
- deren Telefonnummern Festnetz und Handy, gegebenenfalls Fax
- deren E-Mail-Adresse
- Dokumente und Urkunden der Anspruchsgegner, die Sie berechtigterweise in Besitz haben.

Die Informationen können Sie uns gerne auf den oben beschriebenen Wegen mitteilen, natürlich auch gerne per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten.

Bei laufenden Fällen lassen Sie uns bitte wie gewohnt unverzüglich die notwendigen Informationen und Unterlagen zukommen.

Mit Eingang werden wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, gerne können Sie aber auch unverzüglich Kontakt aufnehmen. In diesem Gespräch wird dann besprochen, ob insofern ein Mandat begründet wird und welche weiteren Schritte einzuhalten sind.

Bitte beachten Sie, dass bei vielen Vorgängen im Rechtsverkehr Fristen einzuhalten sind. Die Versäumung der Fristen bedeutet in aller Regel Rechtsverlust, so dass unbedingt zur Wahrung der Fristen eine rechtzeitige Information notwendig ist!

Unter Umständen stehen Ihnen nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen für unser außergerichtliches Tätigwerden Beratungshilfe und für das gerichtliche Tätigwerden Prozesskostenhilfe zu. Dazu bitten wir Sie, sich die notwendigen Formulare unter folgenden Adressen aus dem Internet herunterzuladen:

Beratungshilfe: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_avr_70&formtecid=2&areashortname=SMJus

Prozesskostenhilfe: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_avr_200&formtecid=2&areashortname=SMJus

Gerne übersenden wir auch die Formulare, wenn Sie zum Herunterladen keine Möglichkeit haben.

Das jeweils vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Formular bitten wir Sie, mit den notwendigen Urkunden in Kopie zu versehen, das Formular mit Datum zu versehen, zu unterschreiben und im Original bei uns einzureichen. Beachten Sie bitte unbedingt die allgemeinen Hinweise und die Ausfüllhinweise!

Die laufenden Mandate werden genauso sorgfältig weiterbearbeitet wie Sie es kennen.

Wie immer – bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Wir grüßen Sie in dieser Zeit herzlich

Ihre Schulte Anwaltskanzlei


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.