Kein Recht auf illegale Einreise – Hervorragendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte!

Am 14.02.2020 veröffentlichte der Nachrichtendienst https://de.sputniknews.com die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat die Praxis des sogenannten „Push back“ für rechtens erklärt. Damit war die sofortige Zurückbringung von zwei afrikanischen Migranten nach Marokko kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Stattdessen folgte der Gerichtshof der Argumentation Spaniens, es gebe kein Recht auf illegale Einreise.

Geklagt hatten 2 Männer aus Mali und von der Elfenbeinküste, die im Jahr 2014 illegal in Afrika in die spanische Enklave Melilla eindrangen und damit europäischen Boden betraten. Im Moment des Betretens spanischen Hoheitsgebietes unterstanden sie der Rechtsprechung der Europäischen Union (EU) und damit auch ihren Asylbestimmungen.

Die spanischen Grenzbeamten nahmen die beiden Männer fest und schoben sie sofort wieder nach Marokko ab, ohne Feststellung der Personalien, ohne Feststellung ihrer persönlichen Situation bezogen auf einen etwaigen Status als Flüchtling. „Push back“ nennt sich diese Praxis und wird von Organisationen für Flüchtlingshilfe und Menschenrechte scharf kritisiert. Eine dieser Organisationen, das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights) in Berlin hat die beiden Männer aus Mali und von der Elfenbeinküste mit ihrer Klage gegen ihre Abschiebung nach Marokko bei ihrem langen Rechtsweg durch die Instanzen der EU unterstützt.

Der EGMR urteilte aber nun zum Glück, dass Spanien rechtmäßig gehandelt hat. Die Richter in Straßburg schlossen sich der Rechtsauffassung der spanischen Regierung an, wonach es kein Recht auf eine illegale Einreise gebe. Ein solches Recht leite sich auch nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ab. Die beiden Männer hätten, zusammen mit mehreren anderen, gewaltsam versucht, auf spanisches Staatsgebiet und damit auf Hoheitsgebiet der EU zu gelangen.

Hoffentlich können damit die illegalen Versuche unterbunden oder zumindestens eingedämmt werden, in fremde Länder, in die EU rechtswidrig einzudringen.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt


Beitrag drucken

Zurück zur Übersicht

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.