Lenk- und Ruhezeiten und seine Tücken!

Auch dabei kann ein Berufskraftfahrer erhebliche Fehler machen. So ist es meinem Mandanten passiert. Diesem wurden erhebliche Verstöße vorgeworfen. Für einen Zeitraum von 15 Tagen war der elektronische Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß bedient worden, vorsätzlich sollte der Mandant weitere drei fehlende Aufzeichnungen zu verantworten haben. Die Vorwürfe waren erheblich, ein Bußgeld im 4-stelligen Bereich stand im Raum.

Aufgabe war es nunmehr, die einzelnen behaupteten Verstöße anzuschauen. So konnte nachgewiesen werden, dass der Mandant 15 Tage Urlaub hatte, leider lediglich fehlerhaft die Messeinrichtung bediente. Auch die anderen Vorwürfe konnten weitestgehend entkräftet werden. So gelang es, die Geldbuße auf 312,00 € zu reduzieren. Ein sehr gutes Ergebnis.

In vielen Fällen lohnt sich die Verteidigung, insbesondere bei Eingreifen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.