Wichtig für alle, die noch laufende Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer Maske gegen sich haben und bei denen die „Tatzeit“ vor dem 19.11.2020 liegt: Die Maskenpflicht (und alle anderen Corona-Maßnahmen) hält das OLG Stuttgart für verfassungswidrig und hat in einem Musterverfahren das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.
Maskenpflicht 2020 verfassungswidrig
Wichtig für alle, die noch laufende Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer Maske gegen sich haben und bei denen die „Tatzeit“ vor dem 19.11.2020 liegt: Die Maskenpflicht (und alle anderen Corona-Maßnahmen) hält das OLG Stuttgart für verfassungswidrig und hat in einem Musterverfahren das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Link: report24.news/olg-stuttgart-bussgeld-wegen-maskenpflicht-und-massnahmen-im-jahr-2020-verfassungswidrig/
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