Maskenpflicht 2020 verfassungswidrig

Wichtig für alle, die noch laufende Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer Maske gegen sich haben und bei denen die „Tatzeit“ vor dem 19.11.2020 liegt: Die Maskenpflicht (und alle anderen Corona-Maßnahmen) hält das OLG Stuttgart für verfassungswidrig und hat in einem Musterverfahren das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.


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