Mecklenburg Vorpommern...

Was lange währt, wird gut. Aber ihr glaubt nicht, wie viele Nerven das kosten kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, nämlich eine sehr differenzierte Entscheidung des OLG Rostock, das beschlossen hat, die Entscheidung über ein OWi-Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über div. Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz entschieden hat.

Diese Entscheidung dürfte zwar nicht so sehr für Amtsgerichte relevant sein, da diese an die Verjährungsfristen aus § 31 OWiG gebunden sind, aber dennoch ist sie ein Erfolg für uns alle.

Rostock ist damit nach Celle (Niedersachsen) das zweite OLG, das Bußgeld-Entscheidungen im Rahmen des Masernschutzgesetzes aussetzt. Dagegen hatten Bayern (ObLG Bayern und OLG Bamberg), Baden-Württemberg OLG (Karlsruhe), Hessen (OLG Frankfurt) und NRW (OLG Köln) schon längst entschieden, dass für sie das Gesetz verfassungsgemäß ist.

Wir freuen uns alle sehr über diesen Erfolg


Beitrag drucken

Zurück zur Übersicht

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.