Mietrecht: Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung

Mieter können den Bestand ihres Mietvertrages durch unpünktliche Mietzahlungen gefährden. In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurde eine Kündigung des Vermieters aus diesem Grunde für wirksam erachtet (Beschluss vom 17.03.2017, Az. 7 S 6617/16).

Der Kläger als Vermieter hat im Ergebnis erfolgreich auf Räumung der Mietwohnung geklagt. Nach Abschluss des Mietverhältnisses kam es wiederholt zu verspäteten Zahlungen und Mietrückständen. Die Mieter hatten in diesem Fall jeweils nur wenige Tage zu spät gezahlt. Der Vermieter hat jedoch mehrfach schriftlich die Verspätungen beanstandet. Nachdem es dann erneut zu einer verspäteten Zahlung kam, kündigte der Vermieter unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen das Mietverhältnis. Dies wollten die Mieter nicht akzeptieren.

Das Gericht sah in den verspäteten Zahlungen jedoch jeweils Vertragsverstöße. Der Mietvertrag sah ausdrücklich vor, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines jeden Monats gezahlt werden musste. Aufgrund der Nichtbeachtung lag aus Sicht des Gerichts eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor, die einen hinreichenden Grund zur Kündigung darstellt. Beachtlich war, dass die Beanstandungen des Vermieters zu den jeweiligen Verspätungen als Abmahnung gewertet werden konnten. Damit waren die Mieter auch hinreichend gewarnt.

Praxistipp: Diese Gerichtsentscheidung ist kein Einzelfall. Es darf damit gerechnet werden, dass auch andere Gerichte in entsprechender Weise urteilen würden. Eine pünktliche Mietzahlung ist daher wichtig, Beanstandungen des Vermieters in diesem Zusammenhang müssen ernst genommen werden, anderenfalls kann die Kündigung drohen.

Samuel Göth, Rechtsanwalt


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