Mietrecht: Mietminderung wegen Baulärm

Häufiger Streitpunkt in Mietverhältnissen sind Lärmbeeinträchtigungen bei Bauvorhaben in der Nachbarschaft. Mieter sehen sich bei erheblichem Lärm starken Beeinträchtigungen ausgesetzt, Erholung in der Wohnung fällt schwer oder ist gar nicht möglich. Vermieter weisen häufig darauf hin, dass der Lärm aus bestimmten Gründen hinzunehmen ist oder nicht beseitigt werden kann. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass die Miete aufgrund von Baulärm in der Nachbarschaft gemindert wird.

Wir haben wiederholt Mandanten vertreten, die große Bauprojekte in direkter Nachbarschaft zu dem Mietobjekt erdulden mussten. Die Vermieter haben sich dann darauf berufen, dass Bauprojekte in der Innenstadt ein gewöhnliches Phänomen seien, das man als Mieter akzeptieren müsse. Diese allgemeine Aussage hält rechtlicher Überprüfung jedoch nicht stand. In den von uns vertretenen Fällen wurden Abrissarbeiten am Nachbargebäude vorgenommen, um dieses Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Die Mieter konnten zu Beginn des Mietvertrages nicht erkennen, dass später Nachbargebäude abgerissen und ersetzt werden sollen. Eine allgemeine Regel, dass man in städtischen Wohnlagen Baulärm grundsätzlich hinnehmen müsse, gibt es nicht.

Ferner lehnte der Vermieter eine Mietminderung mit der Begründung ab, es würden die Baumaßnahmen gemäß Bauordnungsrecht und geltenden Lärmschutzvorschriften durchgeführt. Sicherlich sind die Baumaßnahmen zulässig, es durfte von Baugenehmigungen und Einhaltung technischer Schutzvorschriften ausgegangen werden. Dies besagt jedoch nichts über das Recht eines Mieters, Lärmbeeinträchtigungen zu beanstanden und eine gesetzmäßige Mietminderung zu verlangen. Es können im Einzelfall der Wohnwert einer Mietsache während der Bauarbeiten gemindert sein; dadurch kann eine Minderung nach § 536 BGB gerechtfertigt sein.

Sollten sich Mieter starken Lärmbelästigungen durch Baumaßnahmen oder Ähnlichem ausgesetzt sehen, so sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden, damit das Recht auf Mietminderung gewahrt werden kann.

Samuel Göth, Rechtsanwalt


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