Mietrecht: Rückzahlung Mietkaution

Mieter müssen immer wieder um die Auszahlung und Rückerstattung der von ihnen geleisteten Mietkaution kämpfen. Erst kürzlich konnten wir erneut Mandanten helfen, die zuvor vergeblich die Auszahlung der Mietkaution von der Vermieterseite gefordert hatten. Trotz Aufforderung wurde die Kaution nicht zurückgezahlt.

Häufig behaupten Vermieter, es seien noch Ansprüche gegen die Mieter abzusichern. Im Regelfall kann ein Vermieter längstens bis zu 6 Monate nach Rückerhalt der Mietwohnung die Kaution einbehalten. Sollte die Rückgabe der Mietwohnung jedoch ohne Beanstandungen erfolgt sein, so besteht die Herausgabepflicht der Mietkaution bereits auch vorher schon. Jedoch kann die Kaution noch in gewisser Höhe einbehalten werden, wenn eine Betriebskostenabrechnung erst später erfolgen wird. Dann ist hier eventuell ein teilweiser Einbehalt der Kaution möglich. Umgekehrt darf der Vermieter aber keinen teilweisen Einbehalt mehr vornehmen, wenn die letzten Betriebskostenabrechnungen keine Nachforderungen enthalten hatten und somit kein Bedürfnis zur Absicherung der Vermieterseite zu erwarten ist.

Im eingangs erwähnten Fall hat die Vermieterseite auf das Schreiben unserer Kanzlei korrekt reagiert und die Rückzahlung der Kaution vorgenommen.

Samuel Göth
Rechtsanwalt


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