Ordnungswidrigkeitenrecht: Geschwindigkeitsüberwachungsgerät eso ES 3.0, Fahrverbot verhindert

Aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h sollte unser Mandant eine Geldbuße zahlen von 160 € bei gleichzeitigem Fahrverbot von einem Monat. Da dieser als Selbstständiger ein großes Unternehmen zu führen hatte mit viel Reisetätigkeit, war das Fahrverbot natürlich sehr ungünstig. Da nach der zwischenzeitlich eingesehenen Akte aber auch Zweifel aufkamen an der Ordnungsgemäßheit der Messung, wurde diesbezüglich ein Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war erstaunlich. Anhand der vorgelegten Unterlagen war die sichere Projektion der Lage der Fotolinie in das Beweisfoto des Betroffenen nicht möglich. Die Bildausschnittsveränderungen der Kamera deuteten auf starke Windböen während der Messung hin. Auch aus technischer Sicht konnte die Ordnungsmäßigkeit nicht bestätigt werden. Denn zu der Zeit wurde eine Gerätesoftware verwendet, die eine Überprüfbarkeit der Messung durch Sachverständige ausschloss.
Das Amtsgericht Marienberg konnte sich der Argumentation nicht verschließen. Im Ergebnis wurde ein Kompromiss gefunden. Gegen Verdoppelung der Geldbuße kam das Fahrverbot in Wegfall, das wichtigste Ziel des Mandanten war erreicht.
Mithilfe des Sachverständigen und der Übernahme der Kosten durch den Rechtsschutzversicherer konnte dieses gute Ergebnis erzielt werden. Sowohl die Mandantschaft aber auch wir konnten sehr zufrieden sein.

Thomas Schulte LL. M.
Rechtsanwalt
ARGE Verkehrsrecht im DAV


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.