Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
OWi-Recht: Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
In Lichtenau waren große Baumaßnahmen erforderlich. Der Verkehr wurde umgeleitet. Im Rahmen dessen soll durch eine mobile Beschilderung die zulässige Höchst-geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert worden sein. Da die Mandantschaft aus einer Nebenstraße einfuhr war für sie die Beschilderung nicht erkennbar. Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung wurde ihr eine deutliche Übertretung der Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen. Angesichts der Nichterkennbarkeit dieser für Verwirrung stiftenden Beschilderung war die Bußgeldstelle bei diesen Tatsachen einsichtig und stellte das Verfahren ein. Eine gute Entwicklung, dass sich zur Wehr setzen hat sich gelohnt.
Thomas Schulte LL.M., Rechtsanwalt, ARGE Verkehrsrecht im DAV
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