Pensionskassen haben eine Finanzierungslücke - Folgen der Merkelschen Misswirtschaft kommt jetzt auch bei den Pensionskassen an

Viele Versicherungsnehmer haben es schon am eigenen Leibe gespürt, insbesondere die einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Stets kommen Mitteilungen, dass der in Aussicht gestellte Auszahlbetrag sich deutlich reduziert. Vielfach bekommen die Versicherungsnehmer weniger ausbezahlt, als sie eingezahlt haben. Schon das ist eine Folge der Fehlentwicklung und falschen Entscheidungen von Europa und von Frau Merkel, was zu einer schleichenden Enteignung der Bürger führt und zu einer Reduzierung des Volksvermögens.

Jetzt hat es auch die Pensionskassen erwischt. Von 137 deutschen Pensionskassen steht 1/3 unter unterschiedlich intensiver Beobachtung der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen. Das ist alarmierend. Den Pensionskassen fehlt das nötige Kleingeld, so dass einige ohne zusätzliches Kapital von außen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen werden können. Die Lage ist noch ernster als vor zwei Jahren. Bleiben die unnatürlichen, künstlichen Zinsen auf dem aktuellen Niveau, wird sich die Lage noch verschärfen.

Der zusätzliche Skandal ist, dass gerade die CDU/CSU einschließlich Frau Merkel immer die private Vorsorge propagiert hat, um mögliche Deckungslücken in der Zukunft zu schließen. Nunmehr wird das Instrument der Pensionskasse schleichend enteignet, und damit das Vermögen der Menschen. Das wissen die Entscheider in der EU und auch Frau Merkel ganz genau. Das wird aber in Kauf genommen. Insofern ist es schon verwunderlich, dass überhaupt noch Leute die jetzige Regierung gewählt haben.

Bezogen auf Lebensversicherungen gibt es möglicherweise einen Ausweg. Denn bekanntlich sind vielfach die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, so dass auch noch heute nach langer Zeit der Abschluss von Lebensversicherungen widerrufen werden kann. Das führt dann zur Verpflichtung von Rückzahlung der Beiträge einschließlich Zinsen. Unter Umständen kommen wesentlich höhere Beträge heraus, als als Auszahlungsbetrag nach Ablauf der Versicherung angekündigt würde.

Um dies zu prüfen benötigen Sie anwaltliche Hilfe, die eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht. Schulte Anwaltskanzlei ist insofern kompetent.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht


Beitrag drucken

Zurück zur Übersicht

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.