Reiserecht: Entschädigung für Flugausfälle oder Verspätungen

Flugunternehmen schulden ihren Fluggästen im Geltungsbereich der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Entschädigungszahlungen für Flugverspätungen oder Flugausfälle. Hier war zuletzt insbesondere auch AirBerlin immer wieder in den Schlagzeilen. Auch unsere Kanzlei hat wiederholt Mandanten gegen AirBerlin vertreten und Entschädigungszahlungen durchsetzen können.

Die Fluggastrechte-Verordnung findet Anwendung für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Flügen, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz durchgeführt werden und die EU als Ziel haben.

Aufgrund eines technischen Defekts mussten in einem Fall unsere Mandanten eine erhebliche Verspätung von über 3 Stunden hinnehmen. Es ergab sich dann je Passagier eine Entschädigungszahlung von 400 € gemäß der Fluggastrechte-Verordnung. Zunächst versuchte AirBerlin noch, die Entschädigungszahlung zu vermeiden und unsere Mandanten mit einem Gutschein zu beschwichtigen. Nach unserem Tätigwerden konnte die volle Entschädigungsleistung durchgesetzt werden. Nach fundierter Geltendmachung der Rechte unserer Mandanten durch unsere Kanzlei war AirBerlin dann bewusst, dass berechtigte Ansprüche bestehen, die Zahlung erfolgte zeitnah.

Praxistipp: Bewahren Sie bei etwaigen Flugverspätungen alle Nachweise zu den Umständen auf, insbesondere Boardingtickets, und lassen Sie sich Bestätigungen für die Ankunftszeiten am Zielflughafen ausstellen. Sollten zusätzliche Verpflegungskosten aufgrund der Verzögerung angefallen sein und die Fluggesellschaft hat Ihnen keine Verzehrgutscheine ausgehändigt, so sollten Sie alle Nachweise für weitere Unkosten aufbewahren. Bei großen Flugverspätungen, beispielsweise bis zum nächsten Tag, muss die Gesellschaft auch ein Hotel und Fahrtkosten dorthin übernehmen. Zur späteren Geltendmachung von Rechten sollten auch hier alle Nachweise aufbewahrt und dokumentiert werden.

Samuel Göth, Rechtsanwalt


Beitrag drucken

Zurück zur Übersicht

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.