Sozialrecht: Hartz-IV-Empfänger klagen mit Erfolg

In Deutschland beziehen ca. 4.300.000 Menschen Arbeitslosengeld 2. Wer sich dagegen zur Wehr setzt, hat gute Chancen. Denn die Bescheide sind oft fehlerhaft. Wie die Boulevardpresse berichtete, gingen von rund 116.000 verhandelten Klagen im Jahr 2017 rund 40 %, das sind mehr als 46.000 Klagen, zu Gunsten oder zu mindestens teilweise zu Gunsten der Kläger aus.

Im Jahr 2017 wurde gegen Bescheide rund 640.000 mal Widerspruch erhoben, d.h. mehr als 50.000 Widersprüche im Monat. In 35 % der Fällen werde den Widersprüchen vollständig oder zumindestens teilweise stattgegeben. Hauptthemen waren insbesondere die Aufhebung oder Erstattung von Leistungen, Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung oder Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 2. Monatlich werden ca. 9500 Klagen verhandelt.

Für das Jahr 2018 wurden die Regelsätze ALG II erhöht für Alleinstehende um 7 € und für Paare um jeweils 6 € pro Person. Es bleibt abzuwarten, ob sich daraus auch wiederum eine Klagewelle ergibt.

Leistungsempfängern kann nur empfohlen werden, belastende Bescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern unbedingt eine Fachanwältin für Sozialrecht aufzusuchen. Die Bürger sollten sich nicht alles gefallen lassen, Rechtsschutz wird von der Verfassung garantiert.

Schulte Anwaltskanzlei
Rechtsanwältin Antje Schmidt
Fachanwältin für Sozialrecht


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