Strafakten

Staatsanwaltschaft Augsburg: „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zu singen ist nicht strafbar

In einem ähnlichen Sachverhalt, wie auf Sylt, hat die Staatsanwaltschaft Augsburg entschieden, dass es nicht strafbar sei „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zu singen. Weder wurde hierdurch zum Hass aufgestachelt noch zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert, so die Staatsanwaltschaft.

Ist es strafbar „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“ zum Lied „L’am our toujours“ von Gigi D’Agostini zu singen? Dieser Frage ist nun erstmals die Staatsanwaltschaft Augsburg nachgegangen. Bei einem Faschingsumzug im Februar in Landberg sangen mehrere Mitglieder der Landjugend Hohefurch diese Zeilen auf einem Wagen. Noch bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kam, hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Der Sachverhalt begründe nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung und sei mithin nicht strafbar.


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