Stellung der Frau im Islam (Video)

Auf der Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net wurde am 20. Juli 2020 ein neuer Teil der Videoserie „Islam kompakt“ von der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) eingestellt. Der Journalist und Islamkenner Michael Stürzenberger beleuchtet die Stellung der Frau im Islam. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen im Islam unterdrückt werden, diese in keinem Fall eine vergleichbare Stellung haben wie Frau in einer christlichen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.

Hier stellt sich die Frage, wie die Anweisungen im Koran mit dem deutschen Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen sind – gar nicht! Ein Gläubiger Moslem darf nicht gegen den Koran verstoßen, was er täte, wenn er unserer freiheitlichen, demokratischen Ordnung niedergelegt im Grundgesetz folgen würde. Das darf er gar nicht, dass stellt ein großes Problem dar für unser Vaterland.
Stürzenberger plappert aber nicht so daher, vielmehr belegt er seine Schlussfolgerungen durch Texte aus dem Koran.
In der Sure 4 Vers 34 heißt es z.B.:

„Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat und weil sie von ihrem Geld für die Weiber auslegen.
Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit ihrer Gatten, wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet: warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie! Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe, Allah ist hoch und groß.“ (Sure 4, Vers 34)
Moslemische Frauen gelten bei Gericht nur halb so viel wie Männer, so steht es in Sure 2, Vers 282. das gleiche gilt ausweislich Sure 4, Vers 11 für das Erbrecht.
In Sure 2 Vers 223 heißt es:
„Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt.“ Jeder Moslem darf auch bis zu 4 Frauen heiraten. Voraussetzung dafür ist, er kann alle 4 Frauen gleichbehandeln und auch entsprechend ernähren. Ansonsten wäre es besser, nur eine Frau zu heiraten, ansonsten mit Sklavinnen zusammenzuleben entsprechend Sure 4 Vers 3.
Einer muslimischen Frau ist es verboten, einen Nicht-Moslem zu heiraten. Wir haben auch schon oft von Morden gehört in diesem Zusammenhang.
Es werden noch viele andere Dinge aufgezählt.

Ich Ihnen dieses Video nur empfehlen, habe Ihnen dieses unten eingestellt.

Denn es bildet, Sie können sich Ihr e eigenen Gedanken machen und auch die Aussagen prüfen! Ich gehe davon aus, dass die Ausführungen von Stürzenberger zutreffend sind. Demnach könnten sich die Frauen ausrechnen, was auf sie zukommt, wenn Deutschland von Muslimen übernommen würde. Glauben Sie das nicht, sind Sie zu feige darüber nachzudenken? Das wäre nicht gut, denn es hängt davon Ihre und die Zukunft Ihrer Kinder ab. Das wird Ihnen nicht egal sein.

Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt



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