Strafrecht: Nach Strafbefehl Einstellung!

Auf der Autobahn wechselte der Mandant von der rechten auf die linke Fahrspur. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Kollision mit einem von hinten heranrasenden anderen PKW. Die sich darin befindende Beifahrerin hatte sich verletzt, sodass vom Amtsgericht Leipzig ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen wurde. Was nun? Bei Rechtskraft hätte der Strafbefehl zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und 2 Punkten in Flensburg geführt. Nach Akteneinsicht und Ermittlung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass die Schuld unseres Mandanten allenfalls als sehr gering anzusehen war. So argumentierend konnten wir zum Glück auch das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft überzeugen. Der Strafbefehl wurde hinfällig, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 € gemäß § 153 a StPO eingestellt. Besser ging es nicht, das Vorgehen aber auch die Entscheidung von Gericht und Staatsanwaltschaft war gut. Der Aufwand und der Einsatz haben sich wirklich gelohnt.

Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.