Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 7 Vers 12, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
„Strafzahlungen“ für gewisse Todkranke – und die Tötung von Menschen ohne „Subjektqualität“ verstoße nicht gegen die Menschenwürde
„Vorneweg: Ich habe im Folgenden nichts hineininterpretiert oder aus dem Kontext gerissen. Es steht alles so da. Jeder kann es nachlesen und selbst auslegen.
In einem Beitrag für ein Portal namens „Gesundheitsblog“ vom 20. Februar 2023 schrieb Frauke Brosius-Gersdorf mit einer Ko-Autorin, ihrer wissenschaftlichen Hilfskraft Nicole Friedlein, den Satz:
„Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar.“
Das heißt: Wer sich nicht gegen das Coronavirus impfen ließ, eine COVID-19-Infektion durchgemacht hat und in Folge etwa an der schrecklichsten und derzeit am meisten öffentlich ausgeblendeten Krankheit unserer Tage, an ME/CFS, schwer erkrankt, der soll dafür auch noch extra bezahlen müssen. Eine „Strafzahlung“ für unheilbar Kranke quasi. Aus meiner Sicht ist dies ein völliger Bruch mit der Menschenwürde.
Schrecklich liest sich für mich auch dieser Satz:
„Eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Behandlungskosten ihrer Covid-19-Erkrankung ist zur Verwirklichung dieser Zielsetzung geeignet. Dadurch würde zum einen die Impfbereitschaft erhöht, sodass deutlich weniger schwere Covid-19-Erkrankungen und Long-Covid-Fälle und somit geringere Kosten für die GKV entstünden.“
Es offenbart sich hier ein zynisches Menschenbild, das an Deutschlands dunkelste Zeiten erinnert: Wer sich nicht am Gemeinwohl beteiligt (hier: Impfpflicht) und erkrankt, der muss büßen. Sein Geld wird ihm abgenommen, bis in den Tod. Denn ME/CFS-Behandlungen können hunderttausende Euros kosten. Die Botschaft von Brosius-Gersdorf lautet somit zumindest implizit: Leide für Dein Leiden. Und auch Deine Erben werden leer ausgehen. Hättest Dich halt impfen lassen. (Persönliche Anmerkung in der stets emotional aufgeladenen Corona-Debatte: Ich bin vierfach geimpft und war zweimal COVID-19-positiv.)
Gespenstisch lesen sich auch diese beiden Sätze, die in einer Festschrift aus dem Jahr 2024 zu finden sind. Frauke Brosius-Gersdorf schreibt hier über den „Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ (so der Untertitel des Beitrags):
„Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“
„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“
Es spielt keine Rolle, mit welchen Fußnotentexten diese Aussagen belegt sind. Die Lesart des ersteren Zitats ist eindeutig: Die Tötung eines Menschen (und nicht: eines Embryos oder eines Fötus, hier steht „eines Menschen”!) verstoße dann nicht gegen die Menschenwürde (nach Artikel 1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes), wenn es keine „herabwürdigenden Begleitumstände“ gibt, die ihm seine „Subjektqualität“ absprechen würden.
Durch die Verwendung des Terms „herabwürdigende Begleitumstände“ scheidet ein Verständnis der Aussage aus, wonach Brosius-Gersdorf mit „Subjektqualität“ nur das „Rechtssubjekt“ gemeint haben könnte. Ungeborene Menschen (Embryos, Föten) sind keine eigenständigen Rechtssubjekte, das ist akademisch. Brosius-Gersdorf aber überzieht das, sie geht viel weiter. Es geht ihr um die Emanzipation des Frauenkörpers gegenüber dem Ungeborenen. Sie maßt sich sogar an, zu wissen, warum eine Frau ein Ungeborenes abtreiben will:
„Die Schwangerschaft wird nicht beendet, weil das Ungeborene als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft nicht vorstellbar ist. Das Ungeborene wird deshalb nicht instrumentalisiert.“
Der dogmatisch-indoktrinäre, das gesamte Kollektiv der schwangeren Frauen adressierende Sprachduktus erschüttert, frei nach dem Motto: „Ich bin Rechtswissenschaftlerin, daher kenne ich Eure Motive.“ Dass solche Texte in dieser Form veröffentlicht werden konnten, ist wieder einmal eine Folge mangelnder wissenschaftlicher Qualitätssicherung.
So stelle ich mir einen sogenannten radikalen Sozialismus vor, der mit Ideen der Euthanasie nicht unverwandt ist: Legitimierung der Tötung von gewissen Menschen und finanzielle Sonderbürden für gewisse Schwerstkranke. Ein Theologe hat mir gestern gemailt: „Schlimmer als in jeder Diktatur.“ Eine absolute Dystopie.
Aber es ist wahrscheinlich allen in der Politik egal, welche Ideen Frau Brosius-Gersdorf im Kopf hat und was sie als Bundesverfassungsrichterin dann wirklich umsetzen könnte. Hauptsache, sie wird die AfD verbieten und es muss irgendein Deal zwischen CDU und SPD, irgendein Gegengeschäft durchgezogen werden. Um jeden Preis.
Frau Brosius-Gersdorf hat verspielt. Aber auch die deutsche Bundesregierung hat verspielt und ist rücktrittsreif. Man kann so etwas der Bevölkerung einfach nicht zumuten. Weder die Positionen von Brosius-Gersdorf noch das Wegschauen der Politik.“
Link: plagiatsgutachten.com/blog/dystopie-brosius-gersdorf/
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