Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a StPO

Der tschechische Mandant hatte ein Problem. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2018 mit dem von ihm geführten Lkw einen Zaun beschädigt und damit einen Schaden in Höhe von rund 3500 € gemacht zu haben. Das hätte ihn eine saftige Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis für 9-12 Monate gekostet.
In der Verhandlung beim Amtsgericht Sömmerda konnten Überwachungsvideos ausgewertet werden. Es war tatsächlich etwas geschehen, es war aber nicht mehr nachvollziehbar, ob der Mandant die Berührung gespürt, gehört oder gesehen haben kann. Er selber hatte dies stets bestritten.
Deswegen einigten wir uns auf die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Strafprozessordnung (StPO) gegen Zahlung einer Geldauflage von 750,00 €. Mit Zahlung wurde das Verfahren dann endgültig eingestellt.
Es war gut, dass der Mandant die Schulte Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M., Clausstraße 72, 09126 Chemnitz einschaltete. So gelang es, das Schlimmste abzuwenden, im Prinzip war es ein super Ergebnis.
Ihre
Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.