Verkehrsrecht: Abgasskandal VW - Urteile zur Manipulations-Software

Im sogenannten Abgasskandal sollen in Deutschland bundesweit mehr als 600 Klagen bei Gericht eingereicht worden sein. Nicht nur, dass die Kläger gute Gründe haben zur Klageerhebung, vielmehr gab es auch einige, erfreuliche Urteile, so dass die Chancen gar nicht schlecht stehen.
Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 14.04.2016 der Klage eines Käufers mit der sogenannten Manipulations-Software ausgestatteten Pkw stattgegeben und den Händler sowohl zur Rückzahlung des Kaufpreises als auch zur Erstattung sonstiger Kosten verurteilt. Das Landgericht Oldenburg gab in der Entscheidung vom 01.09.2016 der Klage eines Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises in weiten Teilen statt und stellte fest, dass das Fahrzeug aufgrund der Manipulations-Software mangelhaft ist. In zwei Urteilen des Landgerichtes Krefeld vom 14.09.2016 wurden die Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt vom Kaufvertrag verurteilt, weil das jeweilige Fahrzeug die Euro – 5 – Abgasnorm nicht erfüllte. Auch das Landgericht Lüneburg bejahte die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs in seiner Entscheidung vom 02.06.2016 und gab dem Kläger Recht. Weitere Raten an das Kreditinstitut aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des Fahrzeuges mussten nicht geleistet werden, der Händler wurde verpflichtet, die bisher vom Kläger gezahlten Raten zu erstatten.
Die Abgasmanipulation von VW war sehr unschön. Dies umso mehr als noch gar nicht feststeht, welche weiteren Konsequenzen sich möglicherweise ergeben, ob die Probleme überhaupt von VW gelöst werden können, ob sich die Behörden und das Finanzamt damit zufrieden geben, ob sich nachteilige Folgen einstellen für die Haltbarkeit des Fahrzeuges, für dessen Wiederverkaufswert. Wer nicht bereit ist, die Risiken zu tragen sollte aktiv werden.
Wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie bitte vor mit allen Fahrzeug – und Finanzierungsunterlagen.

Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt
ARGE Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltsverein


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