Verkehrsrecht: HWS-Schleudertrauma nach Verkehrsunfall

Häufige Verletzung bei einem Verkehrsunfall ist das Schleudertrauma. Wer dies je erlebt hat weiß, wie stark die Schmerzen sind. Oftmals wollen Versicherer nicht zahlen mit dem Argument, dass die Beschleunigungskräfte nicht stark genug gewesen wären, um ein Schleudertrauma hervorzurufen. Das bedeutet dann viel Ärger und eine große Enttäuschung für den Verletzten.
Infolge eines Verkehrsunfalls erlitt unsere Mandantin ein Schleudertrauma. Nun musste der Versicherer überzeugt werden, ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Dies bedeutete das Besorgen von medizinischen Unterlagen, das Aufführen der Arztbesuche und der Physiotherapien. Des Weiteren wurden im Detail die Auswirkungen beschrieben, was zu einem Schriftsatz führte über 5 Seiten mit entsprechenden Anlagen. Im Zuge dessen wurden 4 Vergleichsentscheidungen aus den Schmerzensgeldbeträgen ADAC herausgesucht, und diese dem Versicherer mit übersandt. Dazu gehört das Urteil des Amtsgerichtes Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 07.03.1990 mit dem Az. 3 C 492/89. Hier erlitt ein Mann ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule, war 7 Tage arbeitsunfähig, therapierte sich 14 Tage mit Einreibungen und hatte insgesamt ca. 4 Wochen Beschwerden. Unter Berücksichtigung der Preisanpassung sprach das Amtsgericht ein Schmerzensgeld i.H.v. 792 € zu.

Ebenfalls mit berücksichtigt wurde die Entscheidung des Amtsgerichtes Mannheim vom 05.12.1998, Az. 5 C 81/89. Das erlittene Schleudertrauma der HWS führte zu einem deutlichen lokalen Druckschmerz in Höhe des 4. und 5. Halswirbelkörper ( HWK ). Angegeben wurde eine Minderung der Erwerbsfähigkeit für 3 Tage 100 % und weitere 7 Tage 50 %. Hochgerechnet auf das Jahr 2017 bedeutet dies ein zugesprochenes Schmerzensgeld von 800 €.

Ein noch höheres Schmerzensgeld sprach das Amtsgericht Jena zu im Urteil vom 13.12.2000, Az. 26 C 419/00. Dieses Index angepasste Schmerzensgeld von 918 € war die Folge eines HWS-Schleudertraumas mit Kopfschmerzen und einer Woche Arbeitsunfähigkeit.

Schließlich wurde noch argumentiert mit dem Urteil des Landgerichtes München I vom 21.10.1999, Az. 19 S 8264/99. Hier erlitt eine 23-jährige Studentin ein HWS-Schleudertrauma. Sie hatte einen Monat erhebliche Beschwerden, zwei weitere Monate leichte Beeinträchtigungen. Vier ambulante Behandlungen waren notwendig. Hochgerechnet auf das Jahr 2017 bedeutete dies ein Schmerzensgeld i.H.v. 942 €.

Aus den vorstehenden Entscheidungen wurde dann der Mittelwert gebildet. Dies war überzeugend, so dass das errechnete und vorgegebene Schmerzensgeld i.H.v. 845 € auch anstandslos gezahlt wurde. Ein gutes Ergebnis, wir freuen uns mit der Mandantin.

Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein


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