Verkehrsrecht: Vom Strafbefehl zur Einstellung des Verfahrens

Droht ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es sehr wichtig, sofort beim Rechtsanwalt vorzusprechen. Denn in der frühen Phase des Verfahrens ist die Möglichkeit Einfluss zu nehmen am größten. Ist der Strafbefehl oder der Bußgeldbescheid einmal erlassen, wird die Situation schwieriger.
Unser Mandant sprach spät vor mit einem Strafbefehl. Nun wurde zunächst Einspruch eingelegt, Akteneinsicht beantragt. Zwar war nach Besprechung klar, dass der Strafvorwurf vertretbar war, dennoch konnte die Schuld nur als gering eingestuft werden. Also wurden Bemühungen aufgenommen, dass unter Aufhebung des Strafbefehls das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Großer Vorteil ist, es gibt keinen Eintrag im Zentralregister, keine Punkte.
Neben guten Argumenten muss man in dieser Situation aber auch auf eine Staatsanwaltschaft und auf ein Gericht treffen, mit denen gesprochen werden kann, die sich dem Austausch nicht verschließen. So war es glücklicherweise in diesem Fall. Aus dem Strafbefehl wurde eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Ein sehr gutes Ergebnis, die Bemühungen haben sich gelohnt.

Thomas Schulte LL.M.
ARGE Verkehrsrecht im DAV


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