Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.
Verkehrsrecht: Vom Strafbefehl zur Einstellung des Verfahrens
Droht ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ist es sehr wichtig, sofort beim Rechtsanwalt vorzusprechen. Denn in der frühen Phase des Verfahrens ist die Möglichkeit Einfluss zu nehmen am größten. Ist der Strafbefehl oder der Bußgeldbescheid einmal erlassen, wird die Situation schwieriger.
Unser Mandant sprach spät vor mit einem Strafbefehl. Nun wurde zunächst Einspruch eingelegt, Akteneinsicht beantragt. Zwar war nach Besprechung klar, dass der Strafvorwurf vertretbar war, dennoch konnte die Schuld nur als gering eingestuft werden. Also wurden Bemühungen aufgenommen, dass unter Aufhebung des Strafbefehls das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Großer Vorteil ist, es gibt keinen Eintrag im Zentralregister, keine Punkte.
Neben guten Argumenten muss man in dieser Situation aber auch auf eine Staatsanwaltschaft und auf ein Gericht treffen, mit denen gesprochen werden kann, die sich dem Austausch nicht verschließen. So war es glücklicherweise in diesem Fall. Aus dem Strafbefehl wurde eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Ein sehr gutes Ergebnis, die Bemühungen haben sich gelohnt.
Thomas Schulte LL.M.
ARGE Verkehrsrecht im DAV
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