Versicherungsrecht: Wohngebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung – eine notwendige Kombination!

Durch eine Wohngebäudeversicherung werde auch Schäden ausgeglichen für versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden. Genau das war bei unserem Mandanten bei seinem Einfamilienhaus eingetreten. Unter der Duschtasse hatte sich der Anschluss der Entwässerung gelöst und unbemerkt den ganzen Fußboden aufgeweicht, die Feuchtigkeit war schon in den Wänden aufgestiegen. Der Mandant rief seinen Versicherer, die Allianz Versicherungs-AG an. Telefonisch wurde ihm zugesagt, er könne mit der Schadensbeseitigung beginnen. Ein Versicherungsfall läge vor. Daraufhin wurden die Arbeiten aufgenommen, was auch notwendig war. Denn die Dusche wurde benötigt.

Nach langer Zeit, die Arbeiten waren schon so gut wie abgeschlossen, meldete sich dann eine Regulierungsbeauftragte und schaute sich die Räumlichkeit an. Mehr oder weniger ohne Begründung wurde pauschal ein Betrag bezahlt i.H.v. 2.735 €, weitere Zahlung wurde abgelehnt.

Das war nunmehr der Zeitpunkt für den Mandanten, von der Schulte Anwaltskanzlei, Herrn Rechtsanwalt Schulte, Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Denn immerhin belief sich nach Berechnung des Mandanten der Schaden auf knapp 6.000 €. Da der Mandant auch rechtsschutzversichert war, bestand kein finanzielles Prozessrisiko.

Nachdem außergerichtlich eine Zahlung nach wie vor verweigert wurde, wurde vor dem Amtsgericht Chemnitz Klage erhoben. Nunmehr bewegte sich die durch einen Rechtsanwalt vertretene Allianz Versicherungs-AG und bot vergleichsweise einen weiteren Zahlbetrag i.H.v. 1.560 € an. Angesichts der Sach- und Rechtslage, der zu erwartenden Gutachten und der vergehenden Zeit schien dem Mandanten zutreffend das Angebot annehmbar, so dass ein entsprechender Vergleich geschlossen wurde.

Warum die Allianz diesen Betrag nicht schon außergerichtlich zahlte, ist wenig verständlich. Möglicherweise hatte diese darauf gehofft, dass der Mandant die Ansprüche nicht weiterverfolgt.

Ein sehr gutes Ergebnis. Der Mandant hat doch zu einem großen Teil seinen Schaden ausgeglichen bekommen, immerhin war versichert der Neuwert. Mit Anwalts- und Gerichtskosten hatte er nichts zu tun, diese wurden von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Insgesamt ein gutes Ergebnis.

Auch in anderen Fällen konnten wir beobachten, dass auch bei Bestehen einer Wohngebäudeversicherung berechtigte Zahlungen verweigert werden, so dass unbedingt unter Hilfe einer Rechtsschutzversicherung die Ansprüche weiterverfolgt werden sollten. Hier macht es auf jeden Fall Sinn, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wie Herrn Rechtsanwalt Thomas Schulte zu beauftragen.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht


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Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen Ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden. Jesus, Gottes Sohn, hat schon in der Bergpredigt die „Goldene Regel“ verkündigt, nachzulesen in der Bibel im Neuen Testament, Matthäus 12 Vers 7, wo er sagte: „Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch! Das ist das Gesetz und die Propheten.“ Diese „Goldene Regel“ finden Sie in keiner Religion, auch nicht im Islam, Buddhismus oder Hinduismus.