Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag: Etwaige Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militäranschlägen gegen das Assad-Regime in Syrien wäre völkerrechts- und grundgesetzwidrig!

Bekanntlich betreibt der Deutsche Bundestag Wissenschaftliche Dienste. Am 10.09.2018 wurde die Arbeit

„Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien“

abgeschlossen und am gleichen Tag veröffentlicht. Alle Arbeiten des „Wissenschaftliche Dienste“ können nachgelesen werden unter https://www.bundestag.de/analysen.

Jeder einigermaßen klar Denkende und auch nur einigermaßen in Rechtsfragen gebildete Deutscher bekam schon ein komisches Bauchgefühl beim Lesen der Mitteilungen, Frau von der Leyen prüfe etwaige Einsätze der Tornados in Syrien, der Bundestagsabgeordnete der CDU Herr Röttgen, man sollte doch darüber nachdenken. Diese und andere sind wieder einmal sehr unangenehm aufgefallen.

Denn in der Stellungnahme der Wissenschaftliche Dienste heißt es unter anderem:

„Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein. Ein völkerrechtswidriger Verstoß gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Z. 4 VN-Charta, siehe oben unter 3.1) schlägt über Art. 25 GG auch auf die verfassungsrechtliche Ebene durch, da Art. 25 GG die innerstaatliche Geltung des völkerrechtlichen Gewaltverbots anordnet. So hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang etwa festgestellt, dass deutsche Staatsorgane verpflichtet sein, bindende Völkerrechtsnormen zu befolgen; darüber hinaus dürfen deutsche Staatsorgane nicht an einem Verstoß von Drittstaaten gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts (zu denen das völkerrechtliche Gewaltverbot nach Art. 2 Z. 4 VN-Charta zählt) mitwirken.

Zuvor wurde eindeutig festgestellt, dass die Militärschläge der USA, Frankreichs und Großbritanniens vom 14.04.2018 gegen Giftgaseinrichtungen des Assad-Regimes in Syrien in der rechtlichen Literatur eindeutig als völkerrechtswidrig qualifiziert wurde. Hier wurde verstoßen gegen das anerkannte Repressalien Verbot, welches auch eingreift, wenn ein Staat, der einen internationalen Vertrag verletzt und dadurch sogar Kriegsverbrechen begeht. Dies ist weder rechtlich, auch nicht durch moralische Gesichtspunkte zu rechtfertigen. Für den Unterzeichner kurz gesagt: Unrecht darf nicht durch Unrecht bekämpft werden.

Auf Seite 9 fasst der Wissenschaftliche Dienste wie folgt zusammen:

„Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von „Vergeltungsschlägen“ gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig.

Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann Erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze Mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen (Vergleich zu Verfassungsbindung des Gesetzgebers Art. 20 Abs. 3 S. 1 GG)“.

Interessant sind auch die weiteren Überlegungen der Wissenschaftliche Dienste. Denn wenn man in einem solchen Einsatz, auch in Unterstützungshandlungen, ein völkerrechtliches Aggressionsverbrechen sieht, ist dies nach den Vorschriften zu beurteilen nach dem Internationalen Strafgerichtshof eine Straftat und ist zu ahnden.

Mit anderen Worten, hier stehen schwere Verbrechen im Raum nach internationalem Recht, erst recht nach deutschem Strafgesetzbuch, wir werden sehen, ob Strafanzeigen dann gegen Dorothea Merkel, Ursula von der Leyen usw. gestellt werden und wie das Ergebnis aussehen wird.

Es ist aber schon eine Schande, wenn bei dieser rechtlichen Eindeutigkeit führende Politiker in Deutschland, auch noch solche die sich in der Partei mit dem „C“ befinden und damit den christlichen Werten verbunden haben, überhaupt über so etwas nachdenken, geschweige denn in die Öffentlichkeit herausposaunen. Für den Unterzeichner ein Skandal ohne Ende.

Lassen Sie uns beten und hoffen, dass es nicht dazu kommt, insbesondere damit keine Eskalation heraufbeschworen wird. Dies erst recht, als scheinbar nicht die syrische Regierung irgendetwas mit Giftgas unternehmen will, vielmehr die Rebellentruppen und damit westliche Staaten derartiges möglicherweise initiieren und Assad dafür die Schuld in die Schuhe schieben wollen.

Wir wünschen Ihnen dennoch ein erholsames und besinnliches Wochenende. Lassen Sie uns hoffen, dass wir noch viele friedliche Wochenenden genießen dürfen.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt


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