Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

„JF-TV-Bericht von der AfD-Mahnwache in Mainz für Susanna F." (YouTube)

12. Juni 2018

Wer freie Berichterstattung und Kommentierung sucht, der ist vielleicht schon auf der empfehlenswerten Seite von Politically Incorrect unter www.pi-news.net gewesen. Dort war am 09.06.2018 auch der YouTube-Bericht von JF-TV zu sehen, die Bildberichterstattung der freien und unabhängigen, sehr empfehlenswerten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ zu sehen. Besuchen Sie doch einmal die Homepage unter www.jungefreiheit.de. Die Wochenzeitung ist eine absolute Bereicherung und berichtet über Dinge, die in den Mainstream-Medien verschwiegen werden.

Es ist sehr gut, dass der Tod der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz nicht untergeht. Denn dieser Tod schockt ganz Deutschland und ist eine Folge von Angela Merkels Grenzöffnung und dem Schweigen der übrigen Politiker. Vermutlich könnte die Jugendliche heute noch leben, wenn der mutmaßliche Täter, dem in keiner Weise Asyl zustand, ausgewiesen oder außer Landes gebracht worden wäre. Das haben die Politiker um Frau Merkel und die Behörden aus falsch verstandenem Wohlwollen versäumt, nun ist Susanna tot. Dabei ist Susanna nicht das erste Opfer eines Mordes eines illegalen Immigranten. Von den Vergewaltigungen und sexuellen Belästigungen ganz zu schweigen.

Strafrecht: Die Werbung für Abtreibung ist strafbar!

03. April 2018

In Deutschland ist grundsätzlich die Abtreibung strafbar. So heißt es in „§ 218 Abs. 1 StGB“:

„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eier in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“

Dieser Strafbarkeitsappell unseres Staates ist auch richtig. Sobald die Samenzelle des Mannes die Eizelle der Frau befruchtet, beginnt die Menschwerdung, ist menschliches Leben vorhanden. Dieses ist schutzwürdig, die Ungeborenen können sich nicht wehren. Seit 1974 sind in Gesamtdeutschland mehr als 4.000.000 Kinder abgetrieben worden. Man stelle sich vor, diese Kinder würden alle Leben. Das – falsche – Argument, es bedürfte der Zuwanderung von Menschen als Arbeitskräften, würde allein schon deswegen in sich zusammenfallen.

Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Verringerung des Strafmaßes um 1/4

18. Januar 2018

Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) – umgangssprachlich Unfallflucht – wird mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellung zu treffen.

Das wurde unserer Mandantin von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Nach dem daraufhin vom Amtsgericht Chemnitz erlassenen Strafbefehl sollte Sie eine Geldstrafe von 2000 € bezahlen bei Entziehung der Fahrerlaubnis für 12 Monate.

Strafrecht: Nach Strafbefehl Einstellung!

09. Mai 2017

Auf der Autobahn wechselte der Mandant von der rechten auf die linke Fahrspur. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Kollision mit einem von hinten heranrasenden anderen PKW. Die sich darin befindende Beifahrerin hatte sich verletzt, sodass vom Amtsgericht Leipzig ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen wurde. Was nun? Bei Rechtskraft hätte der Strafbefehl zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und 2 Punkten in Flensburg geführt.

Strafrecht: Reduzierung der Höhe der Tagessätze bei Strafbefehl

03. Mai 2017

Kommt es zum Erlass eines Strafbefehls, wird neben dem Schuldspruch regelmäßig eine Geldstrafe ausgesprochen durch Benennung der Anzahl von Tagessätzen und der Höhe jedes einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze bemessen sich nach der Schuld, die Höhe der Tagessätze ist reine Mathematik und orientiert sich an dem monatlichen Nettoeinkommen. Hier wird zunächst von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht eine Schätzung vorgenommen. Oftmals liegen die Schätzungen auch falsch.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.