Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Israeltag - The Maccabeats „Home Israel" (YouTube)

06. August 2018

Am 05.08.2018 war der sogenannte Israelsonntag.

Der Israelsonntag erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstörung des Jerusalemer Tempels. Dieser Israelsonntag wird immer gefeiert am zehnten Sonntag nach dem Trinitatisfest. Das Wort Trinitatis ist lateinisch und bedeutet „Dreiheit“. Trinitatis ist das Fest des dreieinigen Gottes, der sich nach der Bibel den Menschen als Vater, als Sohn und als Heiliger Geist offenbart hat.

Elf Wochen nach Pfingsten, dem Geburtsfest der Kirche, denken die christlichen Gemeinden an Israel und dem bleibenden Bund Gottes mit seinem Volk, an die Verbundenheit von Christen und Juden, nicht zuletzt auch an die komplexe, vielfach mit Schuld beladende Geschichte der Kirchen im Umgang mit den jüdischen Gemeinden und Gottes Volk.

In diesem Jahr macht das Gedenken an Israel aber eine besondere Freude. Dies wegen des Bestehens des Staates Israel seit 70 Jahren. In Israel und auf der ganzen Welt waren diesbezüglich große Feierlichkeiten.

SWR Nachtcafé ausgeladen - Petra Paulsen dafür bei Schrang TV (YouTube)

03. August 2018

Petra Paulsen müssten Sie kennen. Sie ist Lehrerin, Mutter von drei Kindern, war im letzten Jahr Gast in der ZDF Sendung „Wie geht es Deutschland“. Sie hat die Wahrheit gesagt, hat die schlimmen Zustände in Deutschland beschrieben. Die Sendung war ein absoluter Renner.

Im anschließenden Interview auf Schrang TV, wurde die damalige ZDF Sendung noch einmal besprochen. Mittlerweile hat dieses Interview mehr als 1,5 Millionen Aufrufe auf YouTube.

Nunmehr war Petra Paulsen erneut eingeladen, diesmal beim SWR Nachtcafé. Dieses Mal wurde Frau Paulsen ausgeladen, vermutlich war sie dem Sender der Wahrheit zu nahe und damit den tatsächlichen Verhältnissen zu kritisch gegenüber.

Anordnung einer MPU bei einmaliger Trunkenheitsfahrt?

02. August 2018

Jeder weiß, wie schwer ein sogenannter „Idiotentest“ zu bestehen ist. Dabei geht es bei dieser sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) um die Frage, ob der Verkehrsteilnehmer zukünftig in der Lage sein wird, verkehrssicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies gilt natürlich auch bei Trunkenheitsfahrten.

Geregelt ist die Frage zunächst in der sogenannten Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV kann seitens der Fahrerlaubnisbehörde bei Vorliegen einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder beim Vorliegen mehrerer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehenden Straftaten zur Klärung von Eignungsfragen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden.

Strand-TV: Özil Flop, Moschee Stop (YouTube)

01. August 2018

COMPACTTV hat unter der obigen Überschrift ein Nachrichtenvideo eingestellt – trotz Ferien.
Erstaunlich, bis zum 31.07.2018 gab es über 45.000 Aufrufe und 1130 Kommentare. Die Themen unter der Überschrift bewegen offensichtlich die Menschen.
Im Gespräch wird die Einordnung des Verhaltens des Herrn Özil versucht, fußballerisch für einen Mannschaftssport wahrscheinlich kein Verlust. Im Beitrag wird dennoch die Bedeutung herausgearbeitet. Angela Merkel hat sich hinter Özil gestellt, dass spricht Bände und mahnt erneut zur Vorsicht und Kritik.

Geschwindigkeitsmessung mit "PoliScan Speed" - Wegfall des Fahrverbotes

31. Juli 2018

Ein Fahrverbot von einem Monat gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist dann besonders hart, wenn man auf die Fahrerlaubnis beruflich angewiesen ist. So war es bei dem Mandanten, der als Führungskraft der mittleren Ebene sehr viel im Außendienst unterwegs war. Umso unangenehmer war der Vorwurf des Landes Brandenburg, er habe außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h überschritten, was eine Verletzung der Vorschriften § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 11.3.6 Bußgeldkatalog-Verordnung, § 4 Abs. 2 BKatV, § 25 Abs. 2 a StVG bedeuten sollte. Mit anderen Worten drohte eine Geldbuße i.H.v. 145 € zzgl. 28,50 € Gebühren und Auslagen. Das war aber nicht das Schlimmste, sondern das Fahrverbot gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach droht immer dann ein Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erfolgte. So war es bei dem Mandanten.

Mit diesem Anliegen wandte sich der Mandant an die Rechtsanwälte der Schulte Anwaltskanzlei in Chemnitz. Ihm war es besonders wichtig, das Fahrverbot zu Fall zu bringen. Besonderes Problem war insofern, als die Angelegenheit mittlerweile im Amtsgericht Lübben im Spreewald anhängig war, von dort aus wurde auch schon ein Termin bestimmt. Eile war daher geboten.

Der Fremde aus biblischer Sicht - Predigt Jakob Tscharntke (YouTube)

30. Juli 2018

Zur Zeit geht es in der sehr hörenswerten Predigtreihe der Evangelische Freikirche Riedlingen um die Heilsgeschichte im Alten Testament. Am 15.07.2018 ging es im Wesentlichen um die 10. Plage, die Gott über den Pharao und Ägypten hat kommen lassen, die Einsetzung des Passafestes und den Auszug des Volkes Israel. Diese Geschichte noch einmal zu lesen und zu hören, lohnt sich schon an sich. Sie zeigt, wie groß, mächtig und voller Liebe Gott ist, aber auch wie gerecht und hart gegenüber den Feinden. Unser Gott ist alles andere als ausschließlich der „Kuschelgott“, wie manche, auch Pfarrer und Bischöfe glauben machen wollen.

Interessant an dieser Predigt ist aber insbesondere für mich noch einmal zu hören, wie die Bibel mit „Fremden“ umgeht. Es wird messerscharf unterschieden zwischen dem – im hebräischen – „Nechar“ und dem „Ger“. Der „Nechar“ – im Griechischen im Übrigen der „lodrios“, verdeutscht „Hallodri“ – ist der Fremde, der sich nicht oder nicht vollständig integriert hat, der Unpassende, der Außenseiter, der nicht dazugehört und auch nicht dazugehören will. Entsprechend dem natürlichen, von Gott gegebenen Empfinden wird dieser freundlich und höflich, aber auch distanziert und sehr vorsichtig wahrgenommen, er hat keinesfalls die gleichen Rechte wie alle Anderen, die dem Volk angehören. Der „Ger“ ist dagegen der Fremde, der zu seinem neuen Volk dazugehören will, der sich der Sprache, Sitten und Gebräuche, dem Glauben annimmt und im Prinzip sich von den Übrigen des Volkes nicht unterscheidet.

Kampf im Klassenzimmer: Deutsche Schüler in der Minderheit (YouTube)

27. Juli 2018

Im Jahr 2015 gab es in den Mainstream-Medien eine interessante Dokumentation, das Video wurde unten eingestellt. Es handelt über eine Schule, deren Lehrer, Schüler und deren Eltern in Essen, Stadtteil Karnap. Der Ausländeranteil beträgt dort 70 %. Die Religion hat den Schulhof erobert. Deutsche Schüler ziehen sich zurück, Türken bleiben regelmäßig unter sich.

Als ein großes Problem werden die fehlenden und schlechten Sprachkenntnisse der Migranten dargestellt.

Die Türken sprechen auf dem Schulhof in der Muttersprache, gegenüber Deutschen treten sie brutal auf, bezeichnen diese als Nazis, obwohl diese nur die Meinung sagen. Das führt bei den Deutschen zum Rückzug.

Immer wieder hört man von den ausländischen Schülern: „Deutsche sind Scheiße!“

Wenn die Lehrer darüber mit den ausländischen Eltern sprechen, beschweren diese sich und verlangen, man solle sich in die Religion nicht einmischen.

Strafrecht: Liste des Verfalls - gefährlichsten Orte in Chemnitz

26. Juli 2018

Der Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann stellte eine kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung. Unter Anderem fragte er, über welche Straßen und Plätze sich derzeit in Sachsen gefährliche Orte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG erstreckt. In diesem § 19 Abs. 1 heißt es:

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

1.
um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen,
2.
wenn sie sich an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen,
3.
wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,
4.
wenn sie an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 35 Abs. 2) oder im Sinne des § 28 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz – SächsVersG) vom 25. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 54), in der jeweils geltenden Fassung, zu verhindern,

Schlepper im Mittelmeer - der Skandal wird offenkundig

25. Juli 2018

Die neue italienische Regierung ist nicht bereit, die rechtswidrigen, ja tödlichen Zustände im Mittelmeer weiterhin stillschweigend hinzunehmen. Durch die Entscheidung, keine Schlepperboote mehr anlanden zu lassen, ist das Schleppertum im Mittelmeer deutlich zurückgegangen, wurden insbesondere Menschenleben gerettet.

Interessant ist, dass durch diese Entscheidung nach und nach der ganze Skandal zum Tragen kommt.

Entgegen dem, was die Mainstream-Medien den Menschen glauben machen wollte, handelte es sich nicht um Hilfebedürftige in Seenot. Vielmehr wurde eine Seenot ähnliche Situation bewusst provoziert, was internationalem Seerecht widerspricht.

Entgegen dem, was die Mainstream-Medien den Menschen glauben machen wollte, fordert das internationale Seerecht nur, in Seenot gekommene Menschen aufzunehmen und an den nächsten Hafen an Land zu bringen. Dies wäre in der Regel Nordafrika, Libyen. Es gibt weder einen Anspruch noch ein Recht, über Hunderte von Kilometern an das europäische Festland zu fahren.

Es ist ja jetzt rausgekommen, dass viele Schiffe, die sich am Schleppertum beteiligt haben, überhaupt nicht ordnungsgemäß unter Flagge liefen, teilweise lächerliche Konstruktionen gewählt wurden. Lächerlich, sicherlich aber rechtswidrig.

Familienrecht: Gilt die Jugendamtsurkunde auch nach dem 18. Geburtstag?

24. Juli 2018

Wer einem Kind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, kann bei Einigkeit zwischen den Eltern kostenlos eine Urkunde durch das Jugendamt errichten lassen.
Die Jugendamtsurkunde ist ein Vollstreckungstitel, das heißt aus dieser kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
In der Jugendamtsurkunde wird entweder ein Festbetrag des zu zahlenden monatlichen Unterhaltes beurkundet oder aber die Zahlung des jeweiligen Mindestunterhaltes oder eines Prozentbetrages des Mindestunterhaltes für das Kind nach der jeweiligen Altersstufe.

Die 3. Altersstufe gilt für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Es stellt sich dann die Frage, was passiert, wenn das Kind seinen 18. Geburtstag hat.
Hier ist beachtlich, dass nicht etwa mit dem 18. Geburtstag die Jugendamtsurkunde ungültig ist.
Es ist ganz selten, dass in einer Jugendamtsurkunde eine exakte Datumsangabe aufgenommen wird, etwa bis wann die Urkunde gilt.
Die meisten Jugendamtsurkunden gehen mithin über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus.
Ab Volljährigkeit des Kindes wird der Unterhalt dann nach der 4. Altersstufe der Unterhaltstabelle geschuldet.

Beachtlich ist aber, dass ab Volljährigkeit beide Eltern für den Kindesunterhalt im Verhältnis ihrer Einkünfte haften. Der Tabellenunterhalt aus der 4. Altersstufe wird also nach Abzug des vollen Kindergeldbetrages entsprechend der Einkommensverhältnisse der Eltern gequotelt.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.