Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Sozialrecht: Wenn die Oma ihre Enkel betreut besteht keine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung

17. Juli 2018

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17 R) entschieden, dass weder Omas, die ihre Enkel betreuen noch das Enkelkind gesetzlich unfallversichert sind.
Der Entscheidung des Bundessozialgerichts lag ein tragischer Fall zugrunde. Während der Beaufsichtigung ihres 1-jährigen Enkels war dieser in einen gut ein Meter tiefen Pool gefallen. Als Folge des Unfalls erlitt das Kind schwere Hirnschäden. Seitdem leidet es unter anderem an epileptischen Anfällen.
Über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt war eine Unfallentschädigung und Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall beantragt. Hierzu muss man wissen, dass Kinder bei der Betreuung in einer Kindereinrichtung oder durch anerkannte Tagespflegepersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.
Die Oma des Kindes sei aber keine Tagespflegeperson gewesen, vielmehr sei die Betreuung ihres Enkels eine reine Privatsache. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bestehe daher nicht. Dies ist nur der Fall, wenn die Betreuung des Kindes so wie z. B. auch bei Schulkindern dem staatlichen Einflussbereich zugerechnet werde.

Umsiedlungspolitik vernichtet Demokratie (YouTube)

16. Juli 2018

Üblicherweise finden Sie an dieser Stelle ein Thema und ein Video, was sich unmittelbar mit Gott beschäftigt. Heute nähern wir uns der christlichen Botschaft etwas anders an.

Unter der obigen Überschrift stellte Eva Herman, ehemalige Nachrichtensprecherin der ARD-Tagesschau einen neuen, interessanten Beitrag ins Netz. Sie analysiert, was gerade in Sachen Migration läuft und erklärt, dass die Europäische Union und die Vereinten Nationen derzeit auf mehreren Ebenen eine neue, größere Massenumsiedlung nach Europa organisieren als je bekannt war.

Mittlerweile wissen alle, dass die UN dies vorantreiben will, die EU eine globale Umsiedlungspolitik möchte. Die armen Menschen, die zu Beginn guten Herzens am Bahnhof sogenannte „Flüchtlinge“ empfingen und meinten, etwas Gutes zu tun. Welch eine Täuschung! Vielmehr sieht es so aus, als ob diese Menschen missbraucht wurden für einen, auch von Frau Merkel verfolgten, in den Abgrund führenden Plan.

Denn ganz offen sprechen Frau Merkel, Herr Seehofer, SPD, FDP und Linke von einer Massenumsiedlung, die gewollt und von Anfang an geplant war. Alles andere scheint Lüge gewesen zu sein.

FREIE WELT TV - „Lückenpresse" u.a. (YouTube) - Teil 1

13. Juli 2018

Das freie Informationsmedium www.freiewelt.net betreibt auch einen YouTube-Kanal. Auf diesem werden unter dem Format „Das Ganze Bild“ in regelmäßigen Abständen aktuelle Themen behandelt und Interviews geführt. Eine Bereicherung in dieser noch von lückenhaften und fehlerhaften Berichterstattung geprägten Medienlandschaft.

Zuletzt hatte der Kanal den katholischen Journalisten, Aktivisten und Publizisten Martin Lohmann eingeladen. Er ist vielfach tätig und dem Einsatz in der Pro-Life-Bewegung, hat über viele Jahre den „Marsch für das Leben“ in Berlin geführt und begleitet, der dieses Jahr wieder stattfindet am 22.09.2018. Martin Lohmann ist Geschäftsführer der „Akademie für das Leben“, wo interessante Themen aufgegriffen werden wie z.B. „Wer nicht linksextrem ist, wird „Nazi“ gestempelt“, „Freiheit statt Vernichtung“ oder „Mehr als eine Jesus-NGO“. Es sind alles Themen, die uns und unser Leben betreffen und existenziell wichtig sind.

Im ersten Thema wird die Frage behandelt, ob es wir bei den Mainstream-Medien zur Zeit mit einer „Lügenpresse“ oder einer „Lückenpresse“ zu tun haben. Lohmann vermisst jedenfalls die objektive, freie Berichterstattung, so dass er zumindestens große Lücken sieht.

Strafrecht: Der Streit um die „Heilige Stadt"

12. Juli 2018

Der Präsident der USA hat Jerusalem als die Hauptstadt Israels anerkannt. Damit hat er nur das rechtmäßig umgesetzt, was in den USA schon am 23. Oktober 1995 beschlossen wurde, was aber von den Vorgängerpräsidenten nicht umgesetzt wurde. Zudem entspricht es der Realität. Staatsbesuche finden in Jerusalem statt, dort tagt die Knesset. Darüber hinaus ist Jerusalem seit dem 13. Dezember 1949 für Israel die Hauptstadt. Schließlich ist der Präsident der Vereinigten Staaten nicht alleine. Schon vor 8 Monaten ist aus Moskau dasselbe zu hören gewesen, schon jetzt haben sich Tschechien und die Philippinen angeschlossen.

Ich finde es zumindest unbedacht, wenn innerhalb von wenigen Stunden ohne ausreichenden Austausch reflexartig die EU, ja sogar Frau Merkel, sich dagegen aussprach. Diese Reaktion hat natürlich antisemitische Aktionen bestärkt, auch solche in Deutschland, erst recht in Berlin. Nach den veröffentlichten Bildern wurden dort von Muslimen jüdische Flaggen verbrannt, was Straftaten darstellt. Dies erst recht, als Donald Trump sich ausdrücklich zum israelisch-palästinensischen Friedensprozess und zur Zweistaaten Lösung bekannte.

In § 104 Abs. 1 des Strafgesetzbuches heißt es:

„Wer eine aufgrund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

COMPACT TV- Rückblick auf die 27. Kalenderwoche

11. Juli 2018

Das unabhängige Nachrichtenmagazin „COMPACT“ präsentiert auch für die 27. Kalenderwoche einen Rückblick.
Eines der Hauptthemen ist das Schlepperwesen im Mittelmeer.

Das Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dazu heißt es in § 96 des Aufenthaltsgesetzes:

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung

1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

Arbeitsrecht: Rückzahlungsklausel bei Fortbildungsvertrag

10. Juli 2018

Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fördern und Fortbildungskosten übernehmen, bietet sich der Abschluss eines Fortbildungsvertrages mit einer Rückzahlungsklausel an. Die Rückzahlungsklausel sieht vor, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung der Fortbildung eine gewisse Zeit im Unternehmen bleibt, so dass der Arbeitgeber auch Vorteile aus der Bezahlung der Fortbildung hat. Bei vorzeitigem Ausscheiden verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die vollständigen Kosten oder einen Anteil davon an den Arbeitgeber zu erstatten.

Zumeist handelt es sich bei den Rückzahlungsvereinbarungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, sicher aber um Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dann sind sie gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB daran zu messen, ob der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird oder nicht. Maßstab sind die Grundsätze von Treu und Glauben, wie sie in § 242 BGB grundsätzlich verankert sind. Eine Interessenabwägung muss zu dem Ergebnis kommen, dass der Arbeitnehmer trotz der mit der Ausbildung verbundenen Vorteile nicht überwiegend benachteiligt wird.

Viele Arbeitgeber beachten Vorstehendes nicht, sondern wollen möglichst viele Vorteile für sich gewinnen. Folge davon ist aber, dass oftmals die Rückzahlungsvereinbarungen rechtsunwirksam sind.

Die Arbeitgeber machen zudem oft den Fehler, den Arbeitnehmer gemessen an der Höhe der Fortbildungskosten eine zu lange Bindung in die Rückzahlungsvereinbarung aufnehmen. Auch dies macht oft die Rückzahlungsvereinbarung rechtsunwirksam. Denn die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen (vergleiche Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2014, NZA 2014, 957). Im Laufe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes haben sich gewisse Richtwerte entwickelt für die Ermittlung einer zulässigen Bindungsdauer. Folgendes kann als gesicherte Rechtsprechung angesehen werden:

No Longer Slaves (Official Lyric Video) - Jonathan David & Melissa Helser | We Will Not Be Shaken - 57.330.807 Aufrufe (YouTube)

09. Juli 2018

Kennen Sie überhaupt etwas was es wert ist, bei YouTube über 57 Millionen Mal aufgerufen zu werden?

Wenn Sie die Antwort nicht kennen, können Sie es mit dem unten eingestellten Video versuchen von www.bethel.tv.

Die Botschaft des Liedes ist ganz einfach. Ein Mensch ist wie wir alle geplagt von Sorgen und Ängsten. Dann lernt er Jesus, Gott und den Heiligen Geist kennen. Nunmehr ist er frei, kein Sklave mehr seiner Angst, ein Kind Gottes.

In der Bibel steht, dass solange wir auf der Welt sind, wie Menschen sind und auch die Ängste und Nöte der Menschen erleben. Aber schon während unseres Lebens können wir frei werden, von diesen Ängsten und Nöten versklavt zu werden. Ist das nicht eine tolle Perspektive?

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine erfüllte und behütete Woche.

Schulte Anwaltskanzlei
Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt

Ich bin Deutschland! (YouTube)

06. Juli 2018

Unter dieser Überschrift veröffentlichte der Bundestagsabgeordnete der AfD, Martin Renner, ein Video. Das Video zeigt unser Land, die Errungenschaften Deutschlands, seine Menschen, seine Geschichte. Eine wunderbare Zusammenfassung, was uns Deutschen geschenkt worden ist, was erarbeitet wurde.
Was waren seine Motive, warum hat er dies gemacht? Dazu führt er folgendes unter anderem aus:
„Wir haben eine Collage gemacht über uns: Über Deutschland. Diese Collage will Ihnen zeigen, was immer mehr zerstört wird. Zerstört werden soll, durch die internationalistische, sozialistische und globalistische Politik aller etablierten Parteien – hier in unserem Heimatland, aber auch in der EU.

Strafrecht: Der geschmeidige Motorhaubenspringer

05. Juli 2018

Wir vertraten dieses Jahr einen jungen Mann, der nach einer Sportveranstaltung den Fußgängerweg an der Neefestraße überqueren wollte und dabei von einem rechtsabbiegenden Pkw ignoriert und fast angefahren worden wäre. In einer Art Reflex oder bewusst schlug er an dem seinen Fußweg schneidenden Fahrzeug mit der Hand an die Heckscheibe. Der Fahrer und seine Beifahrerin, die den Schlag bemerkten, wendeten daraufhin nach ca. 50 m das Fahrzeug und fuhren auf unseren den Fußgängerweg überquerenden Mandanten nach einer hörbaren Beschleunigungsphase direkt zu. Als dies unser Mandant bemerkte, blieb er zunächst wie erstarrt stehen und harrte der Dinge. Nach Angaben des Fahrers und unseres Mandanten kam das Fahrzeug kurz (ca. 20 cm) vor dem Passanten zum Stehen. Der Mandant fühlte sich angegriffen und versuchte kurz vor dem von ihm erwarteten Anstoß mit einem geschmeidigen Satz auf die Motorhaube zu springen, sich dabei an den Enden der Motorhaube festzuhalten, um so einer Verletzung zu entgehen. Dabei muss er mit der metallischen Schnalle seiner Uhr die Frontscheibe getroffen haben, worauf diese gesplittert sei. Der Fahrer und die Beifahrerin behaupteten in ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung, dass der Pkw schon stand und unser Mandant direkten Schrittes auf das Fahrzeug zugekommen und die Frontscheibe mit Faustschlägen zerstört habe.

Politisch inkorrekte Nachrichtensendung - 36. KW COMPACT TV

04. Juli 2018

Auch die 26. Kalenderwoche hat das Magazin COMPACT (www.compact-online.de) mit seinem YouTube-Sender COMPACT TV beleuchtet und wichtige Themen herausgegriffen.

Ganz wichtig ist das erneute Beleuchten der Polizeiausbildung in unserer Bundeshauptstadt Berlin. Die katastrophalen Verhältnisse haben nicht nachgelassen. Ein sehr großer Teil der sich in Ausbildung Befindlichen sollen oder sind wohl Analphabeten. Das geht noch über die bisher bekannt gewordenen Berichte hinaus, wie die Polizei jetzt schon durch Migranten und Clans unterwandert ist und es eine zweigespaltene Berliner Polizei geben wird, die Gute, Gesetzestreue und die Korrupte.

Natürlich wurde der Streit in CDU/CSU aufgegriffen, der jetzt von den aktuellen Geschehnissen am 02./03.07.2018 überholt wurde. Ich bin sehr gespannt auf die genauen Erläuterungen zu dem angeblichen „Kompromiss“ und die Reaktion der Nachbarländer darauf. Schon am 03.07.2018 reagierte Österreich dergestalt, dass man die Ländergrenzen stärker schützen will. Denn man befürchtet große Nachteile durch das Verhalten von Deutschland. Offensichtlich gab es keine Absprache zwischen unserem Land und Österreich.

Ein weiteres Thema war unter anderem die Schlepper, insbesondere die von Lifeline. Nach und nach kommt ja jetzt der Skandal zum Tragen.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.