Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie Neuigkeiten zu unseren Schwerpunkten, Interessantes aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen und private Meldungen.

Anwalt bereitet Sammelklage gegen Drosten & Co. vor (Video)

28. September 2020

Die freie Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net veröffentlichte am 21. September 2020 unter der obigen Überschrift ein Supervideo. Es geht um Corona und scheinbar geballte anwaltliche und wissenschaftliche Kraft, die Verantwortlichen für die Folgen zur Verantwortung zu ziehen. Dazu gehören Prof. Drosten, Frau Dr. Merkel, der Chef vom RKI und andere.

Als Rechtsanwalt habe ich mich riesig gefreut, dass ein äußerst kompetenter Kollege sich so für unser Land und die Menschen einsetzt. In der Veröffentlichung heißt es unter anderem:
„Der deutsch-amerikanische Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich berichtet in dem Video-Interview mit dem früheren Münchner Radiomoderator Markus Langemann (clubderklarenworte.de) von einer Sammelklage von Geschädigten der Corona-Politik. Es habe vor der Pandemie im Mai 2019 ein Treffen von Merkel, Spahn und Drosten, dem RKI, einem Vertreter der WHO, der Bill & Melinda Gates-Stiftung und des Welcome Trust gegeben. Es gäbe dazu ein Video.
Fuellmich, Mitglied im Corona-Ausschuss, castet seit Monaten eine hochkarätige Rechtsanwaltsmannschaft zusammen. Unter den Beratern befinden sich Experten, die eine Sammelklage von nie gekanntem, historischem Ausmaß vorbereiten.

Null-Toleranz! (Video)

08. September 2020

Der Fernsehkanal der sehr guten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ hat ein neues Video produziert zu den schlimmen Ereignissen in Stuttgart und Frankfurt. Interviewpartner ist der AfD-Innenexperte und ehemalige Polizeihauptkommissar Martin Hess. Ich habe Ihnen das sehenswerte Video unten eingestellt.
Immerhin geht es hier um schweren Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung, wirklich keine Kleinigkeiten. Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Geschädigter, hätten sich gerade ein Geschäft aufgebaut, hätten dafür ein Kredit aufgenommen – kaum auszudenken!

Martin Hess benennt zunächst die Beteiligten Hauptgruppen an sinnlosen, gewalttätigen Zerstörungen:
1.Täter mit klarem Flüchtlingsbezug
2. Integrationsverweigerer der 2. und 3. Generation
3.Linksextremisten

TEASER – Positionen EXTRA: Rechtsstaat BRD? Wenn der Rechtsbruch zur Normalität wird. (Video)

11. August 2020

Die sehr gute, alternative Informationsplattform KENFM https://kenfm.de bietet viele Formate an, so auch das sogenannte „Positionen“. Zu einem bestimmten Thema werden in der Regel 4 Fachleute eingeladen, die sich dann dazu 2 Stunden oder mehr austauschen, diskutieren. Es sind oftmals tolle Leute, das Thema ist sehr interessant, die Sendung sehr kurzweilig. Sie unterscheidet sich deutlich von vergleichbaren Formaten in den Altmedien wie ARD oder ZDF. Die dortigen Diskussionsrunden erscheinen mir teilweise unerträglich.

Insbesondere werden auch Themen diskutiert, wo andere sich überhaupt nicht herantrauen, obwohl diese eminent wichtig sind. So auch jetzt die „Positionen EXTRA“ unter der obigen Überschrift.

Stellung der Frau im Islam (Video)

06. August 2020

Auf der Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net wurde am 20. Juli 2020 ein neuer Teil der Videoserie „Islam kompakt“ von der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) eingestellt. Der Journalist und Islamkenner Michael Stürzenberger beleuchtet die Stellung der Frau im Islam. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Frauen im Islam unterdrückt werden, diese in keinem Fall eine vergleichbare Stellung haben wie Frau in einer christlichen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.

Hier stellt sich die Frage, wie die Anweisungen im Koran mit dem deutschen Grundgesetz in Übereinstimmung zu bringen sind – gar nicht! Ein Gläubiger Moslem darf nicht gegen den Koran verstoßen, was er täte, wenn er unserer freiheitlichen, demokratischen Ordnung niedergelegt im Grundgesetz folgen würde. Das darf er gar nicht, dass stellt ein großes Problem dar für unser Vaterland.
Stürzenberger plappert aber nicht so daher, vielmehr belegt er seine Schlussfolgerungen durch Texte aus dem Koran.
In der Sure 4 Vers 34 heißt es z.B.:

„Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat und weil sie von ihrem Geld für die Weiber auslegen.
Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit ihrer Gatten, wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet: warnet sie, verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie! Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe, Allah ist hoch und groß.“ (Sure 4, Vers 34)
Moslemische Frauen gelten bei Gericht nur halb so viel wie Männer, so steht es in Sure 2, Vers 282. das gleiche gilt ausweislich Sure 4, Vers 11 für das Erbrecht.

Die Scharia, das islamische Gesetz (Video)

14. Juli 2020

Am 4. Juli 2020 war auf der Informationsplattform PINEWS http://www.pi-news.net der 8. Teil der BPG-Video-Serie über den Islam zu sehen. Ich habe Ihnen das Video unten eingestellt. Hauptverantwortlich ist der Journalist Michael Stürzenberger, ein absoluter Kenner des Islam.

Diesmal geht es entsprechend der obigen Überschrift um die Scharia, das eigene Rechtssystem des Islam. Dieser beinhaltet alle rechtlichen und religiösen Vorschriften basiert auf dem Koran und der Überlieferung von angeblichen Reden von Mohammed.

Es ist einfach wichtig, dass Sie sich mit der Thematik auseinandersetzen, auch wenn es schwerfällt. Denn Ziel des Islam ist es, diese Religion weltweit zu verbreiten. Sie akzeptiert auch keine anderen Religionen neben sich. Schauen Sie doch bitte in die islamischen Staaten, wie es dort Christen, Juden oder Andersgläubigen ergeht. Diese werden unterdrückt, aus dem Land getrieben oder Schlimmeres.

Die Scharia befiehlt den Moslems, sich ausschließlich an dem Koran zu halten. Unsere Gesetze, geschweige denn das Grundgesetz, spielen für gläubige Moslems keine Rolle. Das merken Sie auch im täglichen Umgang. Zwar halten sich gläubige Moslems an unsere Regeln. Ich frage mich allerdings was ist, wenn der Islam die Oberhand gewinnt.

"Maßnahmen sind verfassungswidrig“ – Rechtsanwältin Jessica Hamed übt deutliche Kritik

13. Mai 2020

Auf Sputnik Deutschland https://de.sputniknews.com wurde am 05.05.2020 ein Interview mit der Rechtsanwältin Jessica Hamed veröffentlicht.
Jessica Hamed ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie studierte in Mainz und Buenos Aires und erhielt für ihre herausragenden Studienleistungen ein Begabtenstipendium. Sie arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität und hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Mainz.

Das Gesamtinterview mit Jessica Hamed und Rechtsanwalt Prof. David Jungbluth kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
- Wie bewerten Sie die Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern aus rechtlicher Sicht?

Zusammengefasst halte ich letztlich alle unspezifischen, das heißt für alle unterschiedslos geltenden Anti-Corona-Maßnahmen, in Gänze für verfassungswidrig. Unterschiedslos heißt, dass sich die Maßnahmen auf alle Menschen in Deutschland beziehen, unabhängig davon, ob von ihnen ein Infektionsrisiko ausgeht oder ob bei ihnen ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf existiert.

Darüber hinaus sind die Maßnahmen unverhältnismäßig. Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidungsgrundlage – der Prognose der Entwicklung der Pandemie – fehlt in den Verordnungsbegründungen – so es überhaupt welche gibt – und den Gerichtsentscheidungen nahezu vollständig. Dort heißt es in der Regel lapidar, das Robert Koch-Institut (RKI) stufe die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als hoch ein; als sei damit zur Frage der Gefährdungslage alles gesagt. Bislang haben wir noch keine Erklärung erhalten, obwohl wir sie angefordert haben, wie es zu dieser Einschätzung – die im Übrigen der jeweilige Verordnungsgeber vornehmen muss und nicht dem RKI übertragen kann – kommt. Etwa welche Tatsachen den Annahmen zugrunde liegen usw. Der Staat muss sich für Grundrechtseingriffe rechtfertigen, und seine Annahmen nachvollziehbar offenlegen und nicht die Bürger müssen beweisen, dass sie ein Recht auf ein freies Leben haben. Aktuell laufen die Verfahren aber so, dass wir begründen müssen, warum der Staat nicht eingreifen darf. Insofern wurde die Darlegungslast faktisch ins Gegenteil verkehrt.

- Warum geht die Politik so vor, nachdem sie gemeinsam mit ihren wissenschaftlichen Beratern im Februar noch erklärte, alles werde nicht so schlimm?

Kein Recht auf illegale Einreise – Hervorragendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte!

21. Februar 2020

Am 14.02.2020 veröffentlichte der Nachrichtendienst https://de.sputniknews.com die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat die Praxis des sogenannten „Push back“ für rechtens erklärt. Damit war die sofortige Zurückbringung von zwei afrikanischen Migranten nach Marokko kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Stattdessen folgte der Gerichtshof der Argumentation Spaniens, es gebe kein Recht auf illegale Einreise.

Geklagt hatten 2 Männer aus Mali und von der Elfenbeinküste, die im Jahr 2014 illegal in Afrika in die spanische Enklave Melilla eindrangen und damit europäischen Boden betraten. Im Moment des Betretens spanischen Hoheitsgebietes unterstanden sie der Rechtsprechung der Europäischen Union (EU) und damit auch ihren Asylbestimmungen.

Die spanischen Grenzbeamten nahmen die beiden Männer fest und schoben sie sofort wieder nach Marokko ab, ohne Feststellung der Personalien, ohne Feststellung ihrer persönlichen Situation bezogen auf einen etwaigen Status als Flüchtling.

Kubicki hält Brandrede für Schutz der Meinungsfreiheit und wirft Bild-Zeitung Hass und Hetze vor (Video)

14. November 2019

Unter der obigen Überschrift veröffentlichte RT DEUTSCH https://deutsch.rt.com am 30.10.2019 eine bemerkenswerte Rede des FDP- Bundestagsabgeordneten Wolfgang Kubicki. Das Video habe ich Ihnen unten eingestellt. Es lohnt sich anzuschauen.

Dabei kommen die Menschen, die anderen ihre Meinungsfreiheit nicht zugestehen einschließlich der Presse, nicht gut weg. Dazu gehören auch Abgeordnete des Bundestages.
So führt er unter anderem aus:

„In jüngster Zeit erleben wir, dass der politische Meinungskampf in Deutschland nicht mehr ausschließlich mit friedlichen Mitteln ausgetragen wird, sondern immer häufiger rechtsstaatliche Grenzen überschritten werden. Dabei wird der politische Mitbewerber denunziert, Wahlkreisbüros oder Privatwohnungen werden beschmiert, Morddrohungen werden ausgesprochen, und es gibt sogar körperliche Attacken. Ich glaube, es ist Aufgabe der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, deutlich zu machen, dass sie Rechtsbrüche im politischen Meinungskampf nicht tolerieren, nicht gutheißen, dass es keine klammheimliche Freude gibt, sondern dass sie solche Sachen klar verurteilen, egal welche Person oder welche Parteizentrale gerade angegriffen wird. Keine Ideologie, keine Überzeugung kann für sich in Anspruch nehmen, über dem Gesetz zu stehen. Kein Motiv kann so lauter sein, dass man unsere Rechtsordnung brechen darf.“

Friedrich & Weik: Das Ende der Demokratie und der EU? Wurden wir Wähler betrogen?

25. Juli 2019

Am 22. Juli 2019 gab es auf der freien Informationsplattform EPOCH TIMES https://www.epochtimes.de einen Gastbeitrag von Marc Friedrich von der Marc Friedrich & Matthias Weik Vermögensberatung.
Die Kritik ist heftig, auch die Worte. In ihrer jetzigen Form ist die EU zum Scheitern verurteilt.

Den Bürgern wurde klargemacht, dass sie nichts, aber auch gar nichts zu sagen haben. Vielmehr bestimmen Frau Merkel, ihre Gefolgsleute und andere, was geschieht. Wenn die Wähler glauben, sie hätten einen Einfluss gehabt auf die EU-Wahl, wird dies in Abrede gestellt.

Dabei ist wirklich auch erstaunlich, dass eine Frau wie Frau von der Leyen gewählt wurde. Denn laut Fachleuten hat sie als Verteidigungsministerin auf ganzer Linie versagt, gegen sie läuft nach wie vor ein Verfahren wegen möglicher illegaler Vergabe von Aufträgen im Wert von 200 Millionen Euro an externe Beratungsfirmen.

Zivilrecht: Schmerzensgeldzahlung als Auflage im Strafverfahren

16. Juli 2019

Wir wurden mit der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen betraut, in dem unserem Mandanten von einem jüngeren Zeitgenossen mittels Kopfstoß zwei Schneidezähne abgebrochen worden sind.
Die Zähne wurden ersetzt, der Schmerz ließ nach kurzer Zeit wieder nach.
In der Summe haben wir materielle und immaterielle Schäden von ca. 1.200,00 € für den Rentner außergerichtlich geltend gemacht. Der Schädiger glich den Schaden nicht aus und reagierte auch sonst nicht auf unser Anschreiben. Unser Mandant selber hatte kein Interesse die zivilrechtlichen Ansprüche weiter zu verfolgen, da ihm der finanzielle Aufwand für Gericht und Rechtsanwalt zu hoch erschien, nur mit der Aussicht einen wertlosen Titel zu erlangen.
Parallel hierzu wurde ein Strafverfahren gegen den Schädiger wegen verschiedener Delikte unter anderem auch wegen der vorsätzlichen Körperverletzung begangen an unserem Mandanten eingeleitet. Wir haben hier Akteneinsicht beantragt und unserem Mandanten auf die kostengünstigere Möglichkeit der Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren dem sogenannten Adhäsionsverfahren (Adhäsion=Anhaften) hingewiesen. Nachdem uns die Strafakte vorlag, haben wir ihn schon einige Zeit vor dem Verhandlungstermin auf diese Möglichkeit hingewiesen. Er hat es auf seine Art verstanden, wollte hier jedoch nicht die Einleitung eines solchen Verfahrens.

Wir setzen uns so für unsere Mandanten ein und bringen ihnen die Wertschätzung entgegen, wie wir es für uns in der Lage des Mandanten wünschen und erwarten würden.